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News Blog

52. Verkehrsgerichtstag

Der 52. Verkehrsgerichtstag fand mit einer Rekordbeteiligung vom 29.01. bis 31.01.2014 in Goslar statt. Die Empfehlungen der Arbeitskreise finden Sie hier als pdf-Dokument zum download.

Die Rettungsgasse rettet Leben!

 

Unter dem nachstehenden Link ist nochmal schnell erklärt wie die Rettungsgasse auf der Autobahn richtig gebildet wird. Leider wird im Stau häufig viel zu dicht aufgefahren und die Gasse viel zu spät gebildet. Gerade jetzt in der Urlaubs- und Stauzeit ist es wichtig, sich im Notfall richtig zu verhalten. Zum richtigen Verhalten auf der Autobahn im Staufalle gehört genügend Abstand zum Vorderman zu halten und sich rechtzeitig einzuordnen, so dass den Rettungskräften im Falle eines Falles schnell der Weg mit der Rettungsgasse frei freigemacht werden kann. 

Weitere Informationen zur Rettungsgasse können in diesem kurzen Animationsfilm hier angesehen werden:

http://www.youtube.com/watch?v=l1UbZFYuPEE

Wir wünschen allen Autofahrern eine gute und sichere Fahrt in den Urlaub.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2013 Rechtsanwalt Jörg Bister

EU weiter Halterdatenaustausch

Halterdatenaustausch ermöglicht Vollstreckung von EU-Knöllchen

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 den elektronischen Halterdatenaustausch zwischen den EU-Mitgliedsstaaten über das Kraftfahrt-Bundesamt beschlossen.

Dadurch wird die Verfolgung von grenzüberschreitenden Ordnungswidrigkeiten ermöglicht und die Durchsetzung der Sanktionen gewährleistet. Die Halterdaten dürfen ausschließlich dazu benutzt werden, den für den Verstoß verantwortlichen Fahrer zu ermitteln.

Neuregelung des Punktesystems

Der Bundesrat hat am 05.07.2013 dem von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Gesetz zur Neuregelung des Punktesystems zugestimmt. Es soll am 1. Mai 2014 in Kraft treten.

Die Eckpunkte des neuen Punktesystems sollen zusammengefasst so aussehen:

- Jeder Verstoß verjährt für sich. Die Tilgungshemmung (ein neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist der alten Einträge) entfällt.

- Der Punktekatalog wird entrümpelt. Mit Punkten erfasst werden im Wesentlichen nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden. Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht direkt gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden mit Inkrafttreten der Neuregelung gelöscht.

- Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7).

- Klare Einstufung: "Vormerkung" (bis zu 3 Punkte) , "Ermahnung" (4-5 Punkte), "Verwarnung" (6-7 Punkte), "Entziehung der Fahrerlaubnis" (ab 8 Punkten).

- Freiwilliges Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten: Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Denn ausschließliche Regelkunde wie bisher, führt nicht unbedingt zu mehr Regelakzeptanz. Die Neukonzeption des Fahreignungsseminars verhindert ein reines "Absitzen", so dass mit der Teilnahme ein besseres Fahrverhalten und damit ein Mehr an Verkehrssicherheit einhergeht. Die Wirksamkeit des Fahreignungsseminars wird über einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich ausgewertet.  Danach wird der Gesetzgeber anhand der Ergebnisse über das weitere Vorgehen neu entscheiden.

- Klare Regelung zum Punkteabbau. Bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann durch freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars 1 Punkt abgebaut werden - allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.

- Punkteeintrag erst ab 60 € (bisher 40 €) durch Anhebung der Eintragungsgrenze. Damit weniger Bürokratie.

 

Fahrverbote für Lkw

Um Staus und Stress für die Autofahrer in der Ferienreisezeit zu minimieren, wird neben dem ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw in der Ferienreisezeit auch ein befristetes Samstagsfahrverbot für Lkw verhängt: Die Verbotszeiten gelten an allen Samstagen vom 1. Juli bis 31. August jeweils in der Zeit von 7.00 - 20.00 Uhr. Die Ferienreiseverordnung tritt am 1. Juli in Kraft.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2013 Rechtsanwalt Jörg Bister

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