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Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar

Bußgeldbescheid erhalten?

Sie sind geblitzt worden? Sie haben z.B. das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet? Oder Sie sind auf der Autobahn versehentlich zu dicht aufgefahren? Oder die Polizei ist der Meinung, Sie hätten die Ladung nicht richtig gesichert? Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Autofahrern und Berufskraftfahrern spezialisiert, denn die Folgen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein. Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht aber. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide.

 

Einspruch einlegen

Wurde mit Ihrem Auto ein Verkehrsverstoß begangen, so versucht die Bußgeldstelle zunächst den konkreten Fahrer des Tatfahrzeuges zu ermitteln. Denn nur der Fahrer persönlich kann für den vorgeworfenen Verstoß (bis auf wenige Ausnahmen) belangt werden. 

In der Regel übersendet die Bußgeldstelle zunächst eine Anhörungsbogen. Als Betroffener sind Sie aber nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder auch nur den Anhörbogen zurück zu senden. Es besteht zwar eine bußgeldbewährte Pflicht Angaben zur Person zu machen. Dies gilt aber nur dann, wenn Ihre Personalien der Bußgeldbehörde nicht oder nur zum Teil bekannt sind. Da der Anhörungsbogen Sie aber ja per Post erreicht hat, werden die Angaben zur Person zumeist bereits vollständig bekannt sein. Im Übrigen reicht es, wenn der Behörde der Vorname, der Familienname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtsort und Geburtsdatum sowie die Anschrift bekannt sind.

Auch die Aufforderung den Anhörungsbogen innerhalb der nächsten 14 Tage zurückzusenden, stellt keine rechtliche Verpflichtung dar. Denn es gibt überhaupt keine Frist, deren Versäumnis zu Nachteilen führen könnte.

Damit der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird, muss gegen diesen innerhalb von 2 Wochen schriftlich Einspruch eingelegt werden. Wenn Sie gegen den Bußgeldbescheid form- und firstgerecht Einspruch eingelegt haben, werden Sie üblicherweise aufgefordert, Ihren Einspruch zu begründen. Eine Begründung ist aber nicht zwingend notwendig.

 

Bevor Sie gegenüber der Polizei oder der Bußgeldbehörde Angaben zur Sache machen und ggf. einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen, sollten Sie auf jeden Fall Rücksprache mit unserem Verkehrsanwalt halten. Dieser kann Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten nehmen und hiernach gemeinsam mit Ihnen die Weichen stellen und einschätzen, ob und wie eine Einlassung zweckmäßig ist.

Begründen Sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid niemals selbst. Menschlich nachvollziebare Argumente (wie z.B. "ich musste schnell zu meiner Frau ins Krankenhaus" etc) führen juristisch gesehen oft in eine Sackgasse. Außerdem besteht die Gefahr, dass aus einem "nur" fahrlässigen Tatvorwurf schnell eine Vorsatztat wird. 

 

Nach dem Einspruch wird das Verfahren von der Bußgeldstelle an die Staatsanwaltschaft übergeben hat. Auch hierauf brauchen Sie nicht zu reagieren. Je nach Auslastung des Gerichts kommt es dann innerhalb des nächsten halben Jahres zu einem Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht.

 

Verteidigen Sie sich gegen jeden Vorwurf

Egal, welches verkehrsrechtliche Problem Sie haben und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, unser erfahrenes Team und unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht finden gemeinsam mit Ihnen für Sie die bestmögliche Lösung. Bundesweit!

 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
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Ihre Vorteile

Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile:

  • 6 von 10 Bußgeldverfahren gehen besser aus als angedroht
  • wir ersparen Ihnen Punkte in Flensburg
  • man wehrt sich besser schon gegen den ersten als gegen den letzten Punkt
  • wir helfen bei drohenden Fahrverboten
  • unser Team ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen spezialisiert - und das sei mehr als 15 Jahren
  • wir haben bereits mehr als zehntausend Bußgeldverfahren erfolgreich durchgeführt- und verfügen über viel Erfahrung
  • wir kennen alle Messverfahren und deren Schwachstellen

 

 

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Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

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