Entziehung der Fahrerlaubnis

Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Wenn die Fahrerlaubnis durch die Behörde oder das Gericht entzogen wurde, so kann eine neue Fahrerlaubnis nicht ohne weiteres, z.B. nach Ablauf der Sperrfrist, wiedererteilt werden. Bei der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis prüft die Fahrerlaubnsibehörde immer auch die Umstände, die zuvor zur Entziehung der Fahrerlaubnsi geführt haben. Wenn vom Betroffenen ein Antrag auf Wiedererteilung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt wurde, so prüft diese, ob (immer noch) Bedenken gegen die körperliche, geistige oder charakterliche Eignung bestehen, die für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis von Belang sind.

Bei Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten und insbesonder in Fällen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis droht oder bereits ausgesprochen wurde, unterstützen wir Sie gezielt im schwierigen und sensiblen Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen und MPU-Stellen. Lassen Sie sich durch diese - mitunter existenziellen - Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und die Komplexität der Materie des Führerscheinrechts nicht verunsichern. Die umfangreichen Fragen des straßenverkehrsrechtlichen Führerscheinrechts, in dem nicht nur die Fragen der jeweiligen zugrunde liegenden Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern auch und vor allem technische und verfahrensrechtliche Probleme zu lösen sind, lassen sich nicht alleine bewältigen. Deshalb bedienen Sie sich der Hilfe eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts und Fachanwalts für Verkehrsrecht

Erst wenn sich bei der Prüfung des Antrages keine Bedenken mehr gegen die Eignung ergeben, darf eine neue Fahrerlaubnis und ein neuer Führerschein ausgehändigt werden.

In vielen Fällen (z.B. bei Entziehung wegen Trunkenheit, Drogen oder Punkten usw.) muss der Betroffene, um seine Eignung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen, zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung absolvieren. Sind seit der Entziehung der Fahrerlaubnis bereits mehr als zwei Jahre vergangen, wird davon ausgegangen, dass der Betroffene die erforderlichen theoretischen Kenntnisse und praktischen Fähigkeiten nicht (mehr) besitzt und auf eine erneute theoretische und praktische Prüfung nicht verzichtet werden kann. Der Betroffene muss also in diesem Fall den Führerschein vollkommen neu machen.

Da bei einem Antrag auf Wiedererteilung von der Fahrerlaubnisbehörde in der Regel Bußgeld- sowie Strafakten von der Bußgeldstelle oder der Staatsanwaltschaft angefordert werden müssen und eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg und dem Bundeszentralregister in Bonn erforderlich sind, wird empfohlen, den Antrag auf Neu- bzw Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bereits ca. 3 Monate vor Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist bei der Behörde schriftlich zu stellen. Eine noch frühzeitigere Antragstellung ist jedoch nicht zulässig.

Bei Fragen und Problemen rund um das Thema Entziehung und Wiedererteilung der Fahrerlaubnis helfen wir Ihnen gerne weiter und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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