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Bundesweite Kennzeichenmitnahme wird möglich
Das Bundeskabinett hat einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Neuregelung zugestimmt. Damit wird die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben.
Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz aus 2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Die Neuregelung gilt sowohl für den Wechsel des
Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen. Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten.
2012 wechselten 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.
Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der
Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen.
v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2013 Rechtsanwalt Jörg Bister
Ergebnis des 3. Blitz-Marathons in NRW
Das Ergebnis des 3. Blitz-Marathons in NRW ist nunemehr bekannt. Trotz der Ankündigung in Presse und Rundfunk fuhren einige zu schnell.
Bei dem länderübergreifenden 24-Stunden-Blitz-Marathon beteiligen sich allein in NRW mehr als 3.500 Polizistinnen und Polizisten und rund 250 Mitarbeiter von 83 Kommunen und kontrollierten landesweit rund 700.000 Verkehrsteilnehmer an insgesamt 3.335 Messstellen. Auch beim dritten Blitz-Marathon wurden die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen, denn 1.259 Kontrollstellen gingen auf Bürgervorschläge zurück.
Zum ersten Mal kontrollieren insgesamt mehr als 4.000 Polizistinnen und Polizisten und Mitarbeiter von Kommunen in Niedersachsen, den Niederlanden und NRW gleichzeitig und länderübergreifend die Geschwindigkeit.
Trotz der umfangreichen Berichterstattung in den Medien waren in NRW über 24.000 Autofahrer zu schnell. Das sind rund drei Prozent der gemessenen Fahrzeuge. An anderen Tagen sind es durchschnittlich acht Prozent. 278 Fahrer waren so schnell, dass ihnen ein Fahrverbot droht. 23 Autofahrer waren alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss, vier von ihnen mussten den Führerschein an Ort und Stelle abgeben. 440 Autoinsassen waren nicht angegurtet.
In Niedersachsen und NRW wurden insgesamt über 820.000 Fahrzeuge überprüft, von denen 30.000 zu schnell waren. 338 Fahrern droht ein Fahrverbot. Der schlimmste Raser auf der Autobahn wurde im Bereich Düsseldorf gemessen. Statt der erlaubten 60 fuhr er 176 km/h. Als Strafe erwarten ihn 680 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Eine ähnliche hohe Strafe ist bei einem Autofahrer fällig, der bei Euskirchen auf einer Landstraße mit 160 km/h geblitzt wurde. Erlaubt sind an dieser Stelle 70 km/h. In Gelsenkirchen fuhr ein Autofahrer in der Stadt 138 km/h bei zulässigen 50 km/h. Auch diese Raser werden demnächst drei Monate auf ihre Führerscheine verzichten müssen. In einer 30er-Zone in Hamm wurde ein Autofahrer mit 79 km/h gemessen. Seine Strafe: ein Monat Fahrverbot, 160 Euro Bußgeld und drei Punkte in Flensburg.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!
v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2013 Rechtsanwalt Jörg Bister
Altweiber 2013
Helau und Alaaf! Heute ging´s uns an den Kragen...
Wir wünschen viel Spass im diesjährigen Strassenkarneval.