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News Blog

VW Abgasskandal, LG Braunschweig gibt Klage statt

Autohändler muss Skoda Fabia zurücknehmen

In einem Rechtsstreit vor dem LG Braunschweig konnte ein Autokäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages über das Fahrzeug gegen ein Autohaus erwirken. Das Urteil des LG Braunschweig vom 12.10.2016 ist unter dem Aktenzeichen 4 O 202/16 ergangen.

Der Autokäufer erwarb im April 2015 bei einem auf EU-Neuwagen spezialisierten Autohaus einen fabrikneuen Skoda Fabia 1.6 TDI Klima zu einem Kaufpreis von 11.960,00 Euro. Der Skoda Fabia war mit einem Motor des Typs EA 189 ausgestattet. Dieser gehört zu den Motoren, die über eine Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens hinsichtlich der Stickoxydwerte (NOx) auf dem Prüfstand verfügen.

Nachdem dem beklagten Autohaus erfolglos eine Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt worden war, erhob der Autokäufer Klage. Diese verfolgte das Ziel, das Fahrzeug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzugeben.

Das Landgericht Braunschweig hat der Klage im wesentlichen Punkt der Rückabwicklung des Kaufvertrages stattgegeben, weil die Voraussetzungen eines Rücktritts vom Kaufvertrag erfüllt sind.

Das Gericht führt in seinem Urteil aus, dass die in dem PKW installierte Software zur Beeinflussung der Schadstoffemissionen im Testbetrieb einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB darstellt. Dieser Mangel sei auch nicht unerheblich. Das beklagte Autohaus hatte  dazu ausgeführt, dass eine Mängelbeseitigung mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 100,00 Euro für das Aufspielen einer neuen Software erfolgen könne. Das Gericht ließ dies jedoch nicht ausreichen. Vielmehr spreche hier bereits der Zeitablauf von einem Jahr ohne konkrete Angaben zu einer möglichen Mängelbeseitigung gegen die Unerheblichkeit des Mangels. Das beklagte Autohaus konnte sich also nicht mit Erfolg darauf berufen, dass ein unerheblicher Mangel wegen verhältnismäßig geringfügiger Nachbesserungskosten vorliege, weil es die Nacherfüllung nicht in absehbarer Zeit durchführen konnte. Die technische und zeitliche Unsicherheit über eine mögliche Nachbesserung fielen dem beklagten Autohaus zur Last.

#VW Skandal, #VW, #Skoda, #Rücktritt, #Verbraucherrechte

 

Freisprechanlage + Handy in der Hand

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart mussten sich die Richter mit der Frage auseinandersetzen, ob ein verbotswidriges Benutzen vorliegt, wenn über die Freisprechanlage telefoniert und das Handy in der Hand gehalten wird.

Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nach Auffassung der Richter nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt.

OLG Stuttgart Beschluß vom 25.4.2016, 4 Ss 212/16

Hier können Sie die Enscheidung des Gerichts lesen.

 

Winterreifenpflicht

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nicht mit normale Reifen, sprich Sommerreifen gefahren werden, sondern nur mit Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen tragen.

Andernfalls riskiert man ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt.

Kommt es wegen der Benutzung von Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungskürzung in der Kaskoversicherung und zur Mithaftung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung führen.

?#?schnee? ?#?punkteinflensburg? ?#?winterreifen?

VW-Skandal

Erste Verfahren gegen VW Händler in unserer Kanzlei

Volkswagen hat zugegeben, Dieselmotoren in Modellen der Konzernmarken VW, Skoda, Seat und Audi so mittels einer Software manipuliert zu haben, dass sie die gesetzlich geforderten Abgasgrenzwerte auf dem Prüfstand einhalten, aber auf der Straße ein Vielfaches an Stickoxiden absondern.

Das Kraftfahrtbundesamt hat angekündigt, dass den betroffenen Fahrzeugen die Zulassung entzogen werden könnte, wenn das Abgasproblem nicht gelöst und keine Änderungen am System vorgenommen werden. Die Besitzer der betroffenen Autos wären in diesem Fall besonders betroffen, da die Fahrzeuge mit Dieselmotoren dann weder bewegt noch verkauft werden dürften.

Daher müssen die Autos ausnahmslos nachgerüstet werden.

Wir sind Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Rechte behilflich. Erste Verfahren gegen VW haben wir bereits in die Wege geleitet.

Ein mit neuer Software in seiner Leistung gedrosseltes Fahrzeug dürfte als mangelhaft anzusehen sein. Die Einzelheiten werden wohl vor den Gerichten geklärt werden müssen. Und zwar von jedem Kunden einzeln. Denn in Deutschland sind Sammelklagen – anders als in den USA – nicht zulässig.

Die Ihnen zustehenden Ansprüche werden erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar. Bedenken Sie, dass die betroffenen Autohändler und –hersteller ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen handeln werden und nicht Ihre Interessen vertreten. Den Herstellern/Händlern ist im Ergebnis nur daran gelegen, die Schadensersatzforderungen zu reduzieren und die eigenen Kosten möglichst gering zu halten.  

 Soforthilfe vom Anwalt
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Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

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