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Häufige Schadenpositionen

 

Ihre Ansprüche

Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, stehen Ihnen eine ganze Reihe von Schadensersatzansprüchen zu. Nachfolgend haben wir einige Ersatzansprüche - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - exemplarisch aufgeführt:

Die Ihnen zustehenden Ansprüche werden erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen handelt und nicht die Interssen des Geschädigten vertritt - auch wenn in der Werbung mit Schutzengeln und Rundrum-Sorglos-Packeten erfolgreich ein anderes Image kreiert und gepflegt wird. Den Versicherern ist im Ergebnis nur daran gelegen, die Schadensersatzforderungen zu reduzieren und die eigenen Kosten möglichst gering zu halten.

 

Reparaturkosten 

Nach einem Verkehrsunfall hat der Geschädigte Anspruch darauf, dass der entstandene Schaden erstattet wird. Im Reparaturfall besteht in der Regel Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Den Fahrzeugschaden sollte der Geschädigte in der Regel zunächst durch einen unabhängigen Sachverständigen begutachtet lassen. Auf der Basis dieses Gutachtens kann der Geschädigte dann abrechnen und zwar unabhängig davon, ob und falls ja von wem das Fahrzeug tatsächlich repariert wird.

 

Wertminderung

Die Wertminderung soll den Wertverlust abdecken, den das Fahrzeug am Markt allein durch den Makel "Unfallfahrzeug" erleidet. Ein Verkäufer muss nämlich ungefragt dem Käufer einen reparierten Schaden offenbaren, wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden gehandelt hat. Dies mindert regelmäßig den Verkaufswert.

 

Mietwagen und/oder Nutzungsausfall  

Während der Zeit der Reparatur können Sie grundsätzlich einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Dazu sollten Sie ein klassenniedrigeres Fahrzeug anmieten, weil die Versicherung sonst einen Abzug wegen Eigenersparnis machen kann. Wenn Sie keinen Mietwagen brauchen, können Sie für die Dauer des unfallbedingten Ausfalls Ihres Fahrzeuges alternativ auch einen pauschalen Nutzungsausfall geltend machen.   

 

Kostenpauschale

Dem Geschädigten steht darüber hinaus eine Pauschale zur Abgeltung entstandener Aufwendungen zu. Diese Kostenpauschale dient dem Ausgleich für Kosten die für Briefverkehr, Telefonate, Fahrtkosten etc. aufgewendet werden mussten. Liegen die aufgewendeten Kosten im Einzelfall höher als die übliche Pauschale, können diese bei konkreterm Nachweis anhand von entsprechenden Belegen geltend gemacht werden. 

 

Abschleppkosten

Ist das Fahrzeug aufgrund des Unfalls so beschädigt, dass es nicht mehr fahrtauglich ist, können die Kosten für den Abtransport verlangt werden. In der Regel erfolgt eine Verbringung zur Fachwerkstatt, wenn diese nicht unverhältnismäßig weit entfernt ist. Bei Unfällen fernab vom Wohnort des Geschädigten sind Besonderheiten zu beachten.    

 

Gutachterkosten

Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind in der Regel von der gegnerischen Versicherung zu erstatten. Dies gilt jedoch nicht in den sog. Bagatellfällen. Also in den Fällen, in denen der Fahrzeugschaden so gering ist, dass die Einholung eines Gutachtens und die hierdurch entstehenden Kosten außerverhältnismäßig sind. Die Grenze zum Bagatellschaden liegt nach der Rechtsprechung bei ca. 800,00 €.

 

Weitere Schadenspositionen

Bei den vorstehend beschriebenen Schadenspositionen handelt es sich keinesfalls um eine vollständige Aufzählung. Es sind stets die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten. Ferner kommen in Betracht: Erstattung der An- und Abmeldekosten, Kosten für neue Kennzeichen, Umbaukosten, Kosten für die fachgerechte Entsorgung des alten Fahrzeugs beim Totalschaden, Reinigung von beschmutzter Kleidung oder Ersatz beschädigter Kleidung, Kosten für Reklamebeschriftung, etc.    

Bei allen Fragen rund um Ihr Fahrzeug und der Frage, wie ein Unfallschaden zu regulieren ist und welche Schadensersatzansprüche in welcher Höhe Ihnen zustehen, sollten Sie immer und immer von Anfang an einen unabhängigen Verkehrsanwalt beauftragen. Verlassen Sie sich bei rechtlichen Fragen allein auf den Rat eines Verkehrsanwalts und nicht auf die Auskünfte des Abschleppunternehmers, der Werkstatt und schon gar nicht der gegnerischen Versicherung.

 

Unsere Leistungen

  • Wir übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit der Versicherung
  • Wir achten darauf, dass der Schaden vollumfänglich reguliert wird
  • Wir stehen an Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
  • Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Unfall
  • Wir schützen Sie davor, dass die Versicherung keine Schadenspositionen "vergisst"
  • Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Hilfe für Sie kostenlos - die Versicherung des Unfallgegners muss uns bezahlen

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

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