Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar
Abstandsmessung
Sie sind zu dicht aufgefahren und geblitzt worden? Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Autofahrern und Berufskraftfahrern spezialisiert, denn die Folgen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein. Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht aber. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide hier überprüfen zu lassen. Wir zeigen Ihnen hier, was Sie tun können.
Zu dicht aufgefahren und geblitzt worden?
Im Gesetz ist eine konkrete Regelung des erforderlichen Sicherheitsabstandes für Pkw´s nicht getroffen. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Hierzu gibt es eine Fülle von Gerichtsentscheidungen. Als Faustregel gilt, dass als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens der halbe Tachowert in Metern eingehalten werden sollte - also bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h sollten mindestens 30 m Abstand eingehalten werden.
Auf der Autobahn werden häufig Abstandsmessungen vorgenommen. Wer zu dicht aufgefahren ist und geblitzt wurde, dem droht neben einer Geldbuße und der Eintragung von Punkten in Flensburg evtl. auch ein Fahrverbot von 1 – 3 Monaten.
Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide hier überprüfen zu lassen.
Wir stehen allen Autofahrern und Berufskraftfahrern zur Seite und ersparen Punkte in Flensburg und helfen bei drohenden Fahrverboten. Wir sind seit mehr als 15 Jahren auf die Verteidigung von Abstandsverstößen spezialisiert und kennen alle Messverfahren und deren Schwachstellen in und auswendig. Wir sind im gesamten Bundesgebiet tätig.
Taktisch ist es sinnvoll so früh wie möglich einen Anwalt zu konsultieren. Sobald der Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist, sollte unbedingt mit der Verteidigung begonnen werden. Wir helfen dabei gerne mit einem kostenfreien Erstgespräch. Wehren Sie sich schon gegen den ersten drohenden Punkt. Das ist leichter als die Verteidigung gegen den drohenden achten Punkt.
Bei einem vorwerfbaren Abstandsverstoß muss nicht nur nur vorübergehende Abstandsunterschreitung vorgelegen haben.
Verteidigen Sie sich gegen jeden Vorwurf
Egal, welches verkehrsrechtliche Problem Sie haben und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, unser erfahrenes Team und unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht finden gemeinsam mit Ihnen für Sie die bestmögliche Lösung. Bundesweit!
Soforthilfe vom Anwalt
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Ihre Vorteile
Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile:
- 6 von 10 Bußgeldverfahren gehen besser aus als angedroht
- wir ersparen Ihnen Punkte in Flensburg
- man wehrt sich besser schon gegen den ersten als gegen den letzten Punkt
- wir helfen bei drohenden Fahrverboten
- unser Team ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen spezialisiert - und das sei mehr als 15 Jahren
- wir haben bereits mehr als zehntausend Bußgeldverfahren erfolgreich durchgeführt- und verfügen über viel Erfahrung
- wir kennen alle Messverfahren und deren Schwachstellen
Folgen einer Abstandsunterschreitung
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt:
Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als... |
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
5/10 des halben Tachowertes
|
75
|
1
|
|
4/10 des halben Tachowertes
|
100
|
1
|
|
3/10 des halben Tachowertes
|
160
|
2
|
1*
|
2/10 des halben Tachowertes
|
240
|
2
|
2*
|
1/10 des halben Tachowertes
|
320
|
2
|
3*
|
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:
Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als... |
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
5/10 des halben Tachowertes
|
100
|
1
|
|
4/10 des halben Tachowertes
|
180
|
1
|
|
3/10 des halben Tachowertes
|
240
|
2
|
1
|
2/10 des halben Tachowertes
|
320
|
2
|
2
|
1/10 des halben Tachowertes
|
400
|
2
|
3
|