Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar
Fahrverbot
Sie sind geblitzt worden? Sie haben z.B. das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet? Oder Sie sind auf der Autobahn versehentlich zu dicht aufgefahren? Oder die Polizei ist der Meinung, Sie hätten die Ladung nicht richtig gesichert? Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Autofahrern und Berufskraftfahrern spezialisiert, denn die Folgen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein. Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht aber. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide.
Ihnen droht ein Fahrverbot?
Wenn gegen Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit eine Geldbuße festgesetzt wurde, so kann Ihnen die Bußgeldstelle oder das Gericht für die Dauer von 1 - 3 Monaten verbieten im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art (oder in Ausnahmefällen nur einer bestimmten Art) zu führen, wenn Sie die Ordnungswidrigkeit unter grober und beharrlicher Verletzung der Plfichten eines Fahrzeugführers begangen haben.
Die Behörde oder das Gericht ordnen u.a. ein Fahrverbot an, bei
- Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 30 km/h innerorts
- Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 40 km/h außerorts
- zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 25 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des ersten Verstoßes
- Unterschreiten des Sicherheitsabstandes um weniger als 3/10 des halben Tachowerts bei Geschwindigkeiten von über 100 km/h
- Überholen und Fahrstreifenwechsel mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Rotlichtverstöße nach mehr als 1 Sekunde Rotlicht
- Rotlichtverstöße unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
- Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut
- Führen eines Kraftfahrzeuges unter Einfluss von Drogen (z.B. Cannabis, Heroin, Kokain oder Amphetamine).
Ohne einen kompetenten Beistand haben Sie bei der Verteidigung gegen ein Fahrverbot kaum eine Chance. Mit Argumenten, die aus Ihrer Sicht für Sie sprechen, können Sie ganz leicht aufs Glatteis geraten. Nur ein Verkehrsanwalt ist mit den komplizierten Verfahrensfragen gegenüber der Behörde und vor Gericht vertraut. Er kennt mögliche Fehlerquellen, z.B. bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen und Abstandsmessungen. Auch formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen, entgehen ihm nicht. Und ein Verkehrsanwalt kennt die Tricks, wie sich z.B. ein Fahrverbot oder eine Führerscheinentzug noch vermeiden lässt.
Das Fahrverbot ist im Vergleich zur Entziehung der Fahrerlaubnis die abgeschwächte Form, da der Betroffene durch das Fahrverbot "nur" für eine gewisse Zeit vom Straßenverkehr ferngehalten werden soll und er nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wieder uneingeschränkt fahren darf. Zwar wird der Führerschein für die Dauer des Fahrverbots (vorübergehend) in amtliche Verwahrung genommen, nach Ablauf des Fahrverbotes erhält der Betroffene aber seinen (alten) Führerschein zurück.
Das Fahrverbot bezieht sich in der Regel auf alle im Straßenverkehr benutzten Kraftfahrzeuge. Somit darf der Betroffene auch keine führerscheinfreien Kraftfahrzeuge (wie z.B. Mofa) benutzen. Im Einzelfall steht es der Behörde (oder dem Gericht) frei, einen eingeschränkten Ersatzführerschein auszustellen.
Wird gegen den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen die 0,5-Promille-Grenze eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. Die Behörde kann das Führen von Fahrzeugen aber auch dann untersagen, beschränken oder von Auflagen abhängig machen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist.
Das Gericht kann für ein bis drei Monate ein Fahrverbot erteilen, wenn jemand wegen einer Straftat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges begangen hat, verurteilt wird. In der Vielzahl dieser Fälle wird es aber wohl nicht bei der Verhängung eines einfachen Fahrverbotes bleiben, sondern es wird sogar zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Wird der Betroffene nach §§ 315c Abs.1 Nr.1 a), Abs.3 oder 316 StGB verurteilt und unterbleibt die Entziehung, ist in der Regel ein Fahrverbot anzuordnen.
Das Fahrverbot wird grundsätzlich mit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung bzw. mit Rechtskraft des Urteils wirksam.
Wer trotz Anordnung eines Fahrverbots sein Kraftfahrzeug im öffentlichen Verkehr bewegt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG (Fahren ohne Fahrerlaubnis). Das gleiche gilt bei vorläufig sichergestellten bzw. beschlagnahmten Führerscheinen.
Bei Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten und insbesondere in Fällen, in denen ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten droht oder bereits ausgesprochen wurde, unterstützen wir Sie gezielt im schwierigen und sensiblen Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen.
Lassen Sie sich durch diese - mitunter existenziellen - Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und die Komplexität der Materie des Führerscheinrechts nicht verunsichern.
Die umfangreichen Fragen des straßenverkehrsrechtlichen Führerscheinrechts, in dem nicht nur die Fragen der jeweiligen zugrunde liegenden Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern auch und vor allem technische und verfahrensrechtliche Probleme zu lösen sind, lassen sich nicht alleine bewältigen. Deshalb bedienen Sie sich der Hilfe eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts und Fachanwalts für Verkehrsrecht. Wir stehen Ihnen natürlich in diesen schwierigen führerscheinrechtlichen Angelegenheiten gerne zur Seite und übernehmen selbstverständlich Ihre Beratung und Ihre Vertretung gegenüber der Polizei, Behörden und Gerichten.
Verteidigen Sie sich gegen jeden Vorwurf
Egal, welches verkehrsrechtliche Problem Sie haben und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, unser erfahrenes Team und unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht finden gemeinsam mit Ihnen für Sie die bestmögliche Lösung. Bundesweit!
Soforthilfe vom Anwalt
Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Ihre Vorteile
Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile:
- 6 von 10 Bußgeldverfahren gehen besser aus als angedroht
- wir ersparen Ihnen Punkte in Flensburg
- man wehrt sich besser schon gegen den ersten als gegen den letzten Punkt
- wir helfen bei drohenden Fahrverboten
- unser Team ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen spezialisiert - und das sei mehr als 15 Jahren
- wir haben bereits mehr als zehntausend Bußgeldverfahren erfolgreich durchgeführt- und verfügen über viel Erfahrung
- wir kennen alle Messverfahren und deren Schwachstellen