Unterstützung vom Fachanwalt

Inhouse-Seminare

Wir bieten Ihnen eine Reihe maßgeschneiderter Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmen an, mit denen Ihre Mitarbeiter bequem bei Ihnen vor Ort geschult werden können. 

 

Vorsprung durch Wissen

Sichern Sie Sich durch unsere kompetenten Referenten den entscheidenden Wissensvorsprung und ein hohes Maß an Qualifikation. Unternehmen können durch intelligentes Management ihren Fuhrpark effizienter nutzen und Kosten einsparen. Voraussetzung hierfür sind jedoch Fach- und Führungskräfte, die das nötige Wissen besitzen, um eine Fahrzeugflotte nicht nur wirtschaftlich sondern auch juristisch sicher zu führen.

Wir bieten Seminare u.a. für Autohäuser/Werkstätten, Leasinggesellschaften, Speditionen, Bus- und Taxiunternehmen sowie sonstige Unternehmen mit Fuhrpark an.

Sie erhalten einen fundierten Einblick in alle Problemstellungen des Fuhrparkrechts, das sich aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zusammensetzt wie etwa verkehrs-, straf-, berufsgenossenschaftlichen-, arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften.

 

Interesse an einem Seminar

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Unsere Referenten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns für eine kostenlose Anfrage einfach unter 0201 / 79 20 55 (bundesweit) an.

 

Seminarinhalte

Wir zeigen Ihnen Wege auf, Ihre rechtliche Verantwortung und die daraus resultierenden Pflichten in die Praxis umzusetzen. Ganz auf Ihre Wünsche abgestimmt, können Inhouse- Seminare folgenden Themen umfassen:

  • Halterverantwortung & Halterhaftung
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Ladungssicherung
  • Führerscheinkontrolle
  • Verkehrs- & Versicherungsrecht
    • Regulierung von Verkehrsunfällen
    • Personenschaden
    • Regress der Lohnfortzahlung
  • Straf- & Bußgeldrecht
    • Umgang mit Zeugenanhörung
    • Umgang mit Bußgeldbescheid
    • Fahrverbot
    • Entziehung der Fahrerlaubnis
    • Absicherung des Fuhrparkverantwortlichen gegen strafrechtliche Risiken
  • Fahrerlaubnisrecht
    • Fahrverbot
    • Entziehung der Fahrerlaubnis
    • Arbeitsrechtliche Konsequenzen
  • Firmenfahrzeuge
    • Dienstwagenordnung
    • Arbeitsvertrag und Dienstwagenüberlassung
    • Verhalten bei Unfällen

 

Ihre Vorteile

  • Sie können die Seminare gezielt nach Ihren Bedürfnissen aussuchen
  • Sie haben die Möglichkeit, mehrere Mitarbeiter gleichzeitig fortzubilden
  • Das gemeinsame Lernen fördert Teamgeist und Kommunikation Ihrer Mitarbeiter
  • Sie sparen Reise- und Übernachtungskosten
  • Sie bestimmen Themen, Zeit und Anzahl der Teilnehmer

 

Seminarziele

Die Teilnehmer dieses Seminars erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Rechtsfragen, die Sie in der Fuhrparkpraxis unbedingt beachten sollten. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung lernen Sie, wie Sie in Ihrem Unternehmen Risiken erkennen, Haftungen vermeiden und praxisgerechte Lösungen finden und umsetzen können.

 

Zielgruppe

Unsere Seminare richten sich an Neu- und Quereinsteiger die im Bereich Fuhrpark- bzw. Flottenmanagement tätig sind (z.B. Fuhrparkverantwortliche, Fuhrparkleiter, Fuhrpark- und Flottenmanager, Geschäftsführer, Logistik- und Versandleiter, Fachkräfte der Bereiche Verwaltung und Personal).

 

Haben Sie Interesse an einem Inhouse-Seminar? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf

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Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

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