Hilfe vom Notar

Notarielle Dienstleistungen

Unser Notar Herr Dennis Brunke berät und begleitet Sie in verschiedenen Lebenssituationen. Sie wollen eine Immobilie kaufen? Sie möchten gerne für den Notfall vorsorgen? Was passiert eigentlich nach einem Erbfall? Sie benötigen eine Beglaubigung?

 

Wollen Sie eine Immobilie kaufen?

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Oftmals müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden.

 

Hier finden Sie einen Erklärfilm zum Thema Immobilienkauf.

https://www.notar.de/themen/immobilien/erklaerfilm

 

Weiteres Informationsmaterial zum Immobilienerwerb

https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/dokumente/Glossar_Grundstueckskaufvertraege.pdf

https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/dokumente/Glossar_Wohnungskauf-Bautraegervertraege.pdf

https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/dokumente/Glossar_Grundschulden-Hypotheken.pdf

 

Sie wollen für den Notfall vorsorgen?

Der Notfall sollte - auch in rechtlicher Hinsicht - niemanden unvorbereitet treffen. Eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit oder ein Unfall können nicht nur die allgemeine persönliche Lebensgestaltung wesentlich verändern.

Notar Brunke erstellt für diese Notfälle als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor. Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen können im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden.

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial

https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/dokumente/Glossar_Vorsorgevollmacht-Patientenverfuegung.pdf

https://www.vorsorgeregister.de

https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/dokumente/Web-PDF_Organspende_in_der_Patientenverfuegung.pdf

 

Was passiert nach dem Erbfall?

Ohne besondere Regelungen tritt die die sogenannte gesetzliche Erbfolge ein. Diese berücksichtigt nicht, ob die Erblasserin oder der Erblasser zu den einzelnen erbberechtigten Angehörigen ein gutes Verhältnis hatte oder aber gar kein Kontakt bestand. Befindet sich ein Unternehmen im Nachlass, wird nicht danach gefragt, ob erbberechtigte Personen auch in der Lage sind, das Unternehmen weiterzuführen. Es versteht sich außerdem von selbst, dass steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt werden.

Das Gesetz gibt stattdessen die Möglichkeit, die Vermögensnachfolge weitgehend individuell zu gestalten. Lediglich durch die sogenannten Pflichtteilsansprüche enger Angehöriger sind gewisse Grenzen gesetzt.

Die Vermögensnachfolge selbst kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Zum einen kann bereits zu Lebzeiten eine Übertragung von Vermögenswerten durch Schenkung bzw. Überlassung erfolgen (sog. vorweggenommene Erbfolge). Zum anderen kann die Vermögensnachfolge zum Todeszeitpunkt vorab individuell gestaltet werden, klassischerweise durch ein Testament.

Seit 2012 werden alle notariellen erbfolgerelevanten Urkunden überdies in dem Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer verzeichnet.

Der Notar beantragt für Sie, sofern erforderlich, einen Erbschein.

 

Hier finden Sie einen Erklärfilm zum Thema Vererben und Schenken.

https://www.notar.de/themen/vererben-und-schenken/erklaerfilm

 

Hier finden Sie weiteres Informationsmaterial

https://www.notar.de/fileadmin/user_upload_notarde/dokumente/Gesetzliche_Erbfolge.pdf

https://www.testamentsregister.de/

 

Sie müssen etwas beglaubigen lassen?

Sie benötigen eine Beglaubigung eines Dokuments oder einer Unterschrift? Oder Sie benötigen weitere notarielle Dienstleistungen? Sprechen Sie uns gerne an!

 

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BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
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Telefon: 0201 79 20 55
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