Unser Notar

Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt übt Herr Brunke das Amt des Notars aus. Als Notar betreut und berät Sie Herr Brunke in allen notariellen Angelegenheiten.

 

Was kann der Notar für Sie tun?

  1. Beurkundung von Rechtsgeschäften: Ein Notar beurkundet Rechtsgeschäfte wie beispielsweise Kaufverträge, Schenkungsverträge, Testamente und Vollmachten. Dabei überprüft er, ob die Beteiligten geschäftsfähig sind und ob der Inhalt des Vertrags rechtlich zulässig ist.
  2. Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften: Ein Notar beglaubigt Unterschriften auf Dokumenten. Dabei bestätigt er, dass die Unterschrift echt ist und dass die Person, die unterschrieben hat, auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt. Außerdem kann er Abschriften von Dokumenten beglaubigen, um deren Echtheit zu bestätigen.
  3. Beratung: Ein Notar berät die Beteiligten in allen rechtlichen Fragen und gibt Empfehlungen zur Gestaltung von Verträgen und anderen Dokumenten. Dabei berücksichtigt er die individuellen Interessen und Bedürfnisse seiner Mandanten.
  4. Sicherung von Urkunden und Verträgen: Ein Notar sorgt für die sichere Aufbewahrung von Urkunden und Verträgen und stellt sicher, dass sie im Falle eines Streits oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung zur Verfügung stehen.
  5. Erstellung von notariellen Urkunden: Ein Notar erstellt selbst notarielle Urkunden, beispielsweise bei der Gründung von Gesellschaften oder der Übertragung von Grundstücken.

 

In welchen Bereichen kann ein Notar helfen?

Der Notar ist in verschiedenen Bereichen tätig, je nach den Bedürfnissen und Anforderungen der Beteiligten:

  1. Immobilienrecht: Ein Notar ist bei Immobilientransaktionen beteiligt. Er beurkundet beispielsweise den Kauf oder Verkauf von Grundstücken, die Auflassungserklärung sowie die Übertragung von Eigentumsrechten an Immobilien.
  2. Gesellschaftsrecht: Ein Notar kann auch bei der Gründung von Unternehmen oder der Änderung von Gesellschaftsverträgen beratend tätig sein. Er beurkundet beispielsweise die Gründung von GmbHs oder Aktiengesellschaften sowie die Eintragung von Änderungen im Handelsregister.
  3. Erbrecht: Ein Notar kann bei der Erstellung von Testamentsentwürfen beratend tätig sein und Testamente beurkunden. Er kann auch Erbverträge aufsetzen, in denen sich mehrere Personen über die Verteilung des Nachlasses einigen.
  4. Familienrecht: Ein Notar kann Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen beurkunden und beraten. Auch die Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zählt zum Bereich des Familienrechts.
  5. Handels- und Vertragsrecht: Ein Notar kann bei der Beurkundung von Verträgen und anderen Handelsdokumenten beratend tätig sein, beispielsweise bei der Übertragung von Firmenanteilen oder bei der Finanzierung von Unternehmen.

 

Was kann ein Notar im Immobilienrecht tun?

Im Immobilienrecht hat ein Notar in der Regel folgende Aufgaben:

  1. Beurkundung von Immobilientransaktionen: Der Notar beurkundet den Kauf oder Verkauf von Immobilien, indem er den Kaufvertrag erstellt und von beiden Parteien unterzeichnet wird. Er prüft auch, ob die Eigentumsverhältnisse korrekt sind und ob es mögliche Belastungen oder Rechte Dritter an der Immobilie gibt.
  2. Beurkundung von Grundschulden und Hypotheken: Ein Notar kann auch bei der Beurkundung von Grundschulden oder Hypotheken beteiligt sein. Dabei sorgt er dafür, dass die Sicherungsrechte ordnungsgemäß im Grundbuch eingetragen werden.
  3. Beurkundung von Auflassungserklärungen: Wenn eine Immobilie verkauft wird, muss der Verkäufer eine Auflassungserklärung abgeben. Diese Erklärung wird vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen, um den Eigentumsübergang zu dokumentieren.
  4. Erstellung von Bauträgerverträgen: Bei größeren Bauvorhaben kann ein Notar auch bei der Erstellung von Bauträgerverträgen beteiligt sein. Dabei geht es um die rechtliche Gestaltung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Bauherrn und dem Bauträger.

 

Was kann ein Notar im Erbrecht tun?

Im Erbrecht hat ein Notar in der Regel folgende Aufgaben:

  1. Beurkundung von Testamentsentwürfen: Ein Notar kann bei der Erstellung von Testamentsentwürfen beratend tätig sein und das Testament beurkunden. Dadurch wird sichergestellt, dass das Testament den Anforderungen des jeweiligen Rechtssystems entspricht und später auch rechtlich anerkannt wird.
  2. Beurkundung von Erbverträgen: Ein Notar kann auch Erbverträge beurkunden, in denen sich mehrere Personen über die Verteilung des Nachlasses einigen.
  3. Beratung bei der Erbfolge: Ein Notar kann bei Fragen zur Erbfolge beraten und Alternativen zur Verfügung stellen, um Konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden.
  4. Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Ein Notar kann auch bei der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen beraten und diese Dokumente beurkunden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Wünsche des Betroffenen im Falle von Krankheit oder Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden.

 

 

 

 

 

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