Autokauf
Neu-/Gebrauchtwagenkauf / Importfahrzeuge
Der Handel mit neuen und gebrauchten Fahrzeugen in Deutschland ist riesengroß. Allein rund 4 Millionen fabrikneue Fahrzeuge werden jährlich zur Teilnahme am Straßenverkehr neu zuglassen.
Hat man sich zum Kauf eines neuen Fahrzeugs entschieden und auf diesem Wege eine Menge Geld investiert, so möchte man freilich ein funktionsfähiges und mangelfreies Auto erhalten. Dies ist jedoch leider nicht immer der Fall.
Ist das Fahrzeug mangelhaft und werden diese Mängel vom Verkäufer nicht ordentlich behoben, ist der Ärger vorprogrammiert.
Seit dem 01.01.2002 gelten im Kaufrecht zwar neue Spielregeln. Jedoch kommt es trotz dieser Veränderungen und der Verbesserungen der Käuferstellung nicht immer zu gütlichen Einigungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Ist ein Neufahrzeug mangelhaft, lassen Sie sich über Ihre Rechte von unserem Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Herr Jörg Bister, aufklären und besprechen Sie mit ihm die weitere Vorgehensweise. So sind Sie bei einer Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Autohändler gewappnet und können sicher sein im Streitfall nicht auf Ihr Recht verzichten zu müssen.