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Soforthilfe vom Fachanwalt

Fuhrparkrecht

In Deutschland gibt es rund 1,6 Millionen Firmenfuhrparks mit fast vier Millionen Fahrzeugen. In Firmen mit einem Bestand an Dienstwagen vom kleinen Familienunternehmen mit 3 Pkw´s bis hin zu größeren Unternehmen mit mehreren hundert Fahrzeugen (z.B. Speditionen, Taxiunternehmen, Pflegedienste, Leasingunternehmen, etc.) spielt die Organisation der Fahrzeuge eine wichtige Rolle. Häufig - aber auch nicht immer - werden die Kraftfahrzeuge, die teilweise von verschiedenen Fahrern genutzt werden, von einem professionellen Fuhrparkmanagement verwaltet.

 

Fuhrparkmanagement

Zu dem Aufgabengebiet eines Fuhrparkleiters gehört dabei das Verwalten, Planen, Steuern, Versichern und Kontrollieren der gesamten Fahrzeugflotte, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht. Fuhrparkmanager müssen sich aber auch in rechtlichen Dingen auskennen. Angesichts permanenter Änderungen und aktueller Rechtsprechungen ist es allerdings schwierig, immer den Überblick zu behalten.

Mit unserem speziell für die Bedürfnisse von Fuhrparkverantwortlichen entwickelten Angebot unterstützen wir Firmen und ihre Mitarbeiter in allen juristischen Fragen rund um die Halterverantwortung und Compliance im Fuhrpark und entlasten die Mitarbeiter im Fuhrpark im Bereich Regulierung und Abwicklung von Unfallschäden.

 

Wie wir Ihnen helfen können

Wir beraten und vertreten Unternehmen mit kleinen und großen Fahrzeugflotten je nach Bedarf rund um:

  • Strategische Schadenregulierung bei Kfz-Unfällen
    • Wir übernehmen die komplette Korrespondenz mit Versicherungen, Sachverständigen, Polizei, Unfallgegnern, etc.
    • Sie erhalten eine klare Einschätzung und Beurteilung der Schadenssituation mit einer eindeutigen Handlungsempfehlung
    • Wir achten darauf, dass der Schaden vollumfänglich reguliert wird
    • Wir stehen an Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
    • Wir beantworten alle Fragen rund um den Unfall
    • Wir fordern Erstattung von Personalkosten, wenn ein Mitarbeiter bei dem Unfall verletzt wurde
    • Wir achten darauf, dass die Versicherung keine Schadenposition "vergisst"
    • Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Hilfe für Sie kostenlos - die Versicherung des Unfallgegners muss uns bezahlen
    • Wir entlasten Ihr Personal
  • Ordnungswidrigkeiten (vom Bußgeld bis zum Fahrverbot)
  • Überprüfung oder Erstellung von Dienstwagenüberlassungsverträgen
  • Delegation von Halterpflichten
  • Geltendmachung und Abwehr von Schadensersatzansprüchen

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Seminare für Fuhrparkleiter

Zum Thema Fuhrparkrecht halten wir bundesweit Seminare für Fuhrparkleiter (hier weiterlesen...).

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Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

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