Entziehung der Fahrerlaubnis
Sperrfrist
Durch das Gericht kann dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies geschieht, wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat die er beim oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz begangen hat, verurteilt wird und sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis ordnet das Gericht darüber hinaus auch eine Sperrfrist an, für deren Dauer die Fahrerlaubnisbehörde dem Betroffenen keine neue Fahrerlaubnis ausstellen darf. Das Mindestmaß der Sperrfrist beträgt sechs Monate.
Wurde gegen den Betroffenen in den vergangenen drei Jahren bereits eine Sperrfrist angeordnet, beträgt das Mindestmaß sogar ein Jahr. Wurde einem Beschuldigten bereits im Vorverfahren die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen oder der Führerschein sichergestellt, verkürzt sich das Mindestmaß um den Zeitraum der vorläufigen Entziehung, jedoch nicht auf weniger als drei Monate. Das Höchstmaß der Sperrfrist beträgt fünf Jahre.
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen worden ist und die verhängte Sperrfrist abgelaufen ist, kann dem Betroffenen nach Antragstellung eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt werden. Nach Ablauf der Sperrfrist ist die Fahreignung des Betroffenen aber nicht automatisch wiederhergestellt; vielmehr prüft die Fahrerlaubnisbehörde in eigener Verantwortung, ob der Betroffene die erforderliche charakterliche Fahreignung wiedererlangt hat oder nicht.
Bei Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten und insbesonder in Fällen, in denen ein Fahrverbot von einem oder mehreren Monaten droht oder bereits ausgesprochen wurde oder die Fahrerlaubnis entzogen wurde, unterstützen wir Sie gezielt im schwierigen und sensiblen Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen. Lassen Sie sich durch diese - mitunter existenziellen - Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und die Komplexität der Materie des Führerscheinrechts nicht verunsichern. Die umfangreichen Fragen des straßenverkehrsrechtlichen Führerscheinrechts, in dem nicht nur die Fragen der jeweiligen zugrunde liegenden Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern auch und vor allem technische und verfahrensrechtliche Probleme zu lösen sind, lassen sich nicht alleine bewältigen. Deshalb bedienen Sie sich der Hilfe eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts und Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Bei allen Fragen rund um das Thema Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist, Wiedererteilung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!