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Soforthilfe vom Fachwanwalt

Strategische Schadenregulierung

Als Geschäftsführer und Verantwortlicher einer Fahrzeugflotte, muss man sich mit dem Thema Unfallschäden an den Pool- und Geschäftsfahrzeugen aus dem Fuhrpark befassen. Denn bundesweit ereignet sich ca. alle 13 Sekunden ein Unfall. Die Frage nach einem Unfall lautet daher nicht nur, wie und wann das betroffene Fahrzeug möglichst schnell und kostengünstig wieder einsatzbereit und verfügbar sein kann, sondern insbesondere auch, wie die entstandenen Schäden ohne finanzielle Einbußen bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können.  

 

Ihr Partner bei Kfz-Unfällen

Ein gutes Flottenmanagement beinhaltet neben organisatorischen, technischen und kaufmännischen Fähigkeiten in großem Maße rechtliche Kompetenz. Vertrauen Sie daher in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihren Fuhrpark auf das Fachwissen unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht.

 

Wenn ein Fahrzeug aus Ihrem Fuhrpark in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, handeln Sie nicht auf eigene Faust - verschenken Sie kein Geld! Lassen Sie sich von Anfang an von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um vollen Schadensersatz zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne, schnell und unbürokratisch, auch bei kleineren Bagatell- und Blechschäden.

Soweit eines Ihrer Fahrzeuge unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, muss die Versicherung des schuldigen Unfallgegners auch die Anwaltskosten bezahlen.

 

Setzten Sie durch eine strategische Zusammenarbeit mit unserer Kanzlei personelle Ressourcen in Ihrem Unternehmen frei, um sich auf das eigentliche Kerngeschäft konzentrieren zu können und umgehen Sie so von vornherein Probleme bei der Geltendmachung und Abwicklung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall.

Dies gilt umso mehr, wenn die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und die Korrespondenz mit der gegnerischen Versicherung eine ungewollte und zusätzliche Beanspruchung der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen darstellt. Nicht selten kommt es vor, dass das Fuhrparkmanagement im Unternehmen stiefmütterlich behandelt und von kaufmännischen Mitarbeitern einer bestimmten Unternehmensabteilung (wie z.B. Einkauf, Buchhaltung oder Versicherungsabteilung) mit übernommen und letztlich nebenher erledigt werden muss.

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Unsere Leistungen

  • Wir übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit der Versicherung
  • Wir achten darauf, dass der Schaden vollumfänglich reguliert wird
  • Wir stehen an Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
  • Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Unfall
  • Wir schützen Sie davor, dass die Versicherung keine Schadenspositionen "vergisst"
  • Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Hilfe für Sie kostenlos - die Versicherung des Unfallgegners muss uns bezahlen

 

Ihre Vorteile

Die strategische Unfallregulierung mit unserem Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihrem Unternehmen viele Vorteile:

  • bei unverschuldeten Unfällen arbeiten wir für Sie kostenlos - die Versicherung des Unfallgegners muss die Anwaltskosten zahlen
  • wir übernehmen die gesamte Korrespondenz und ersparen ihren Mitarbeitern so ungewollte zusätzliche Beanspruchung
  • wir setzen personelle Ressourcen in Ihrem Unternehmen frei - Sie können sich wieder voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren
  • wir stehen auf Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
  • unser Team ist auf Unfallregulierung spezialisiert - und das sei mehr als 15 Jahren
  • wir haben bereits mehr als zehntausend Unfälle erfolgreich reguliert - und verfügen über viel Erfahrung
  • wir kennen den Markt und wissen wie Versicherer agieren
  • wir beraten unabhängig und ausschließlich im Interesse des Geschädigten
  • wir machen die Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig sichtbar

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
    image Dr. Grass ***** Google Bewertung
  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister u 100% weiterempfehlen."
    image Jani Brinkmann ***** Google Bewertung
  • "Aus einer für mich ausweglosen Situation (Stadtverkehr angeblich mit 95 geblitzt worden) erzielte Herr Bister einen Freispruch. D. h. kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Strafgeld. Unglaubliche Leistung. Herzlichen Dank. Sehr zu empfehlen."
    image Rosita Neumann ***** Google Bewertung
  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
    image Peter Kosel ***** Google Bewertung
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 Soforthilfe vom Anwalt
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Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

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