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Unfall im Ausland

 

Ihre Rechte

Bei den jährlich rund 500.000 Verkehrsunfällen von deutschen Autofahrern in Europa dauert die Schadensabwicklung oft länger und ist mit viel Ärger verbunden. Grund dafür ist der Umstand, dass bei diesen Unflällen grundsätzlich das Verkehrs- und Schadensrecht des Unfalllandes gilt. Dies gilt nur dann nicht, wenn zufällig zwei Deusche im Ausland einen Verkehrsunfall erleiden, denn dann gilt ausnahmsweise deutsches Recht.

Gleichwohl haben sich in den letzten Jahren bei der Regulierung von Auslandsunfällen deutliche Erleichterungen ergeben. Ein Unfallgeschädigter kann seine Schadensersatzansprchüche nunmehr außergerichtlich in seinem Heimatland bei einem dort ansässigen Schadensregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers in deutscher Sprache geltend machen und - wenn nötig - sogar in seinem eigenen Heimatwohnland gegen den ausländischen Versicherer gerichtlich geltend machen. Das deutsche Gericht muss dann ausländisches Straßenverkehrs- und Schadensersatzrecht anwenden. Anhand des ausländischen Kennzeichens ist es möglich den ausländischen Versicherer und dessen deutschen Regulierungsbeauftragten abzufragen.

Wenn Sie also mit Ihrem Fahrzeug unschuldig im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt waren oder einen Verkehrsunfall mit einem ausländischen Fahrzeug erlitten haben, handeln Sie nicht auf eigene Faust - lassen Sie sich von Anfang an von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um vollen Schadensersatz zu erhalten. Er hilft Ihnen gerne, schnell und unbürokratisch, auch bei kleineren Bagatell- und Blechschäden.

Die Ihnen zustehenden Ansprüche werden erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar. Bedenken Sie, dass die gegnerische Versicherung stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen handelt und nicht die Interssen des Geschädigten vertritt - auch wenn in der Werbung mit Schutzengeln und Rundrum-Sorglos-Packeten erfolgreich ein anderes Image kreiert und gepflegt wird. Den Versicherern ist im Ergebnis nur daran gelegen, die Schadensersatzforderungen zu reduzieren und die eigenen Kosten möglichst gering zu halten.

 

Unsere Leistungen

  • Wir finden für Sie den ausländischen Versicherer heraus
  • Wir übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit der ausländischen Versicherung
  • Wir achten darauf, dass der Schaden vollumfänglich reguliert wird
  • Wir stehen an Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
  • Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Unfall
  • Wir schützen Sie davor, dass die Versicherung keine Schadenspositionen "vergisst"

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

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Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

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Telefon: 0201 79 20 55
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