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Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar

Die häufigsten Verkehrsverstöße 

Sie sind geblitzt worden? Sie haben z.B. das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet? Oder Sie sind auf der Autobahn versehentlich zu dicht aufgefahren? Oder die Polizei ist der Meinung, Sie hätten die Ladung nicht richtig gesichert? Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Autofahrern und Berufskraftfahrern spezialisiert, denn die Folgen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein. Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht aber. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide.

 

Geschwindigkeitsüberschreitung

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland die Unfallursache Nr. 1. Wer zu schnell gefahren und geblitzt worden ist, dem drohen neben Geldbuße und Punkten in Flensburg evtl. auch ein ein- oder mehrmonatiges Fahrverbot. Welche teilweise gravierende und evtl. existenzgefährende Folgen eine Überschreitung der Geschwindigkeit haben kann, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog.

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Abstand unterschritten

Im Gesetz ist eine konkrete Regelung des erforderlichen Sicherheitsabstandes für Pkw´s nicht getroffen. Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss so groß sein, dass auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn plötzlich gebremst wird. Hierzu gibt es eine Fülle von Gerichtsentscheidungen. Als Faustregel gilt, dass als Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug mindestens der halbe Tachowert in Metern eingehalten werden sollte - also bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h sollten mindestens 30 m Abstand eingehalten werden.

Bei einem vorwerfbaren Abstandsverstoß muss aber eine nicht nur vorübergehende Abstandsunterschreitung vorgelegen haben. Welche Folgen eine Abstandsunterschreitung haben kann, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog.

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Rotlicht missachtet

Rotlichtverstöße gehören zu den besonders schwerwiegenden Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr und werden daher relativ streng geahndet. Es wird unterschieden zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß (bereits länger als eine Sekunde andauernde Rotphase).

Ein einfacher Rotlichtverstoß zieht ein Bußgeld in Höhe von 90 € nach sich und wird im Verkehrszentralregister mit drei Punkten bewertet. Für einen qualifizierten Verstoß werden 200 € Bußgeld fällig, die Tat wird mit vier Punkten bewertet und außerdem wird ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat verhängt. Bei Vorliegen einer Gefährdung (320 €) oder eines Unfalls (360 €) können noch höhere Bußgelder und längere Fahrverbote verhängt werden, eine Ahndung als Straftat durch Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) ist im Einzelfall möglich. Fahranfänger in der Probezeit müssen für jeglichen Rotlichtverstoß mit der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen, außerdem mit einer 2-jährigen Verlängerung ihrer Probezeit.

Ein einfacher Haltlinienverstoß, d.h. das Überfahren der Haltelinie, wird hingegen nicht als Rotlichtverstoß gewertet, sondern nur mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € geahndet, sofern keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag. Welche Folgen ein Rotlichtverstoß haben kann, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog.

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Alkohol am Steuer

0,0 Promille gelten für alle Fahranfänger, die noch in der zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer vor Vollendung des 21. Lebenjahres und wird bei einem Verstoß mit 250,00 €, 2 Punkten und ggf. mit der Anordung eines Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre geahndet.

0,3 Promille und die alkoholbeingte schuldhafte Verursachung eines Unfalls kann nach § 315 c StGB (Gefährdung des Straßenverkehs) strafbar sein. Hier drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre, 7 Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

0,5 Promille gelten für alle Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr und wird bei einem Verstoß mit 500,00 € - 1.500,00 €, 4 Punkten und 1 bis 3 Monate Fahrverbot geahndet. Wenn zu der Alkoholisierung auch noch alkoholbedingte Fahrfehler und Unsicherheiten kommen, kann dies nach § 316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr) sogar eine strafbare Handlung sein. Hier drohen eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 7 Punkte und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

1,1 Promille gelten für alle Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr und wird nach § 316 StGB (Trunkenheit im Straßenverkehr) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr, 7 Punkten und der Entziehung der Fahrerlaubnis geahndet.

1,6 Promille es gilt das gleiche, wie bei 1,1 Promille, zusätzlich wird jedoch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Führerscheinbehörde verlangt werden.

Bei einer Verkehrskontolle durch die Polizei wird bei Verdacht regelmäßig zunächst eine Atemalkoholkontolle ("Pusten Sie mal bitte") durchgeführt. Das Messgerät zeigt jedoch nicht "die Promille" an, sondern zeigt den Wert des Atemalkohols in der Maßeinheit mg/l an.   Hierbei gilt in etwa: 0,25 mg/l Atemalkohol entspricht ca. 0,5 Promille bzw. 0,54 mg/l Atemalkohol entspricht ca. 1,09 Promille.

Welche Folgen eine Alkohol am Steuer haben kann, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog.

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Überholen

Fehler beim Überholen führen häufig zu schweren Verkehrsunfällen mit entgegenkommenden Fahrzeugen. Die Aufprallenergien im Begegnungsverkehr sind dabei so erheblich, dass es unter den beteiligten Verkehrsteilnehmern häufig zu gravierenden Verletzungen oder sogar zum Tode kommt.

Im Normalfall ist links zu überholen. Ein Fahrzeug, dass aber nach links abbiegen will und sich entsprechend eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Auch Straßenbahenen sind in der Regel rechts zu überholen. Nur wenn das nicht geht, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf die Straßenbahn links überholt werden. Überholen darf aber nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Außerdem darf nur mit wesentlich höherer Geschwindigkeit überholt werden. Das Überholen ist bei unklarer Verkehrslage oder wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) angeordnet ist, verboten. Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß auch ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern. Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. 

Wenn ausreichender Platz vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Welche Folgen ein falsches Überholen haben kann, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog.

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Vorfahrt missachtet

Die Unfallursache "Vorfahrt missachtet" endet nicht selten mit schweren Verkehrsunfällen. Ein häufiger Grund, warum die Vorfahrt missachtet wird, ist das falsche Einschätzen der Geschwindigkeit des vorfahrtberechtigten Querverkehrs.

Wer die Vorfahrt nicht beachtet hat und dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet hat, wird mit einem Bußgeld und mit Punkten in Flensburg bestraft. Kommt es zu einem Unfall und verletzt sich der Unfallgegner ist eine Ahndung als Straftat als fahrlässige Körperverletzung im Einzelfall möglich.

Welche Folgen eine Vorfahrtsmissachtung haben kann, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog.

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Handy benutzt

Entgegen einer weitverbreiteten Annahme ist nicht allein das Telefonieren während der Autofahrt verboten. Denn nach dem Wortlaut des Gesetzes ist dem "Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält". Es ist also die gesamte "Benutzung" verboten. Wann ein Handy "benutzt" wird und welche Handlungen hierunter fallen, beschäftigt immer wieder die Gerichte.

Zum "Benutzen eines Mobiltelefons"  gehört nach der Rechtsprechung nicht nur das reine Telefonieren, sondern insbesondere alle (auch vorbereitenden) Betätigungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Nutzung des Mobiltelefons stehen. Danach wäre also bereits das Ablesen der Uhrzeit im Display ein Benutzen des Mobiltelefons. Dem OLG Köln reichte es z.B. aus, dass ein Fahrer sein Mobiltelefon, nachdem dieses geklingelt hatte, aufgenommen hatte, um mit einem Blick auf das Display festzustellen, wer ihn angerufen hatte.

Das bloße Aufheben oder Umlagern eines Mobiltelefons während der Fahrt erfüllt aber für sich allein noch nicht den Tatbestand der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons. Denn schon nach seinem Wortsinn erfordert der Begriff der Benutzung, dass die Handhabung des Mobiltelefons einen Bezug zu einer der Funktionen des Geräts aufweist. Nicht das Aufnehmen und Halten des Mobiltelefons als solches wird untersagt, sondern - wie das zweckgerichtete Tatbestandsmerkmal "hierfür" verdeutlicht - allein dessen bestimmungsgemäße Verwendung.

Welche Folgen eine unerlaubte Handybenutzung haben kann, erfahren Sie in unserem Bußgeldkatalog.

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Verteidigen Sie sich gegen jeden Vorwurf

Egal, welches verkehrsrechtliche Problem Sie haben und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, unser erfahrenes Team und unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht finden gemeinsam mit Ihnen für Sie die bestmögliche Lösung. Bundesweit!

 

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Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile:

  • 6 von 10 Bußgeldverfahren gehen besser aus als angedroht
  • wir ersparen Ihnen Punkte in Flensburg
  • man wehrt sich besser schon gegen den ersten als gegen den letzten Punkt
  • wir helfen bei drohenden Fahrverboten
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  • wir haben bereits mehr als zehntausend Bußgeldverfahren erfolgreich durchgeführt- und verfügen über viel Erfahrung
  • wir kennen alle Messverfahren und deren Schwachstellen

 

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