Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar
Bußgelkatalog
Sie sind geblitzt worden? Sie haben z.B. das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet? Oder Sie sind auf der Autobahn versehentlich zu dicht aufgefahren? Oder die Polizei ist der Meinung, Sie hätten die Ladung nicht richtig gesichert? Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Autofahrern und Berufskraftfahrern spezialisiert, denn die Folgen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein. Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht aber. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide.
Verteidigen Sie sich gegen jeden Vorwurf
Egal, welches verkehrsrechtliche Problem Sie haben und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, unser erfahrenes Team und unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht finden gemeinsam mit Ihnen für Sie die bestmögliche Lösung. Bundesweit!
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Ihre Vorteile
Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile:
- 6 von 10 Bußgeldverfahren gehen besser aus als angedroht
- wir ersparen Ihnen Punkte in Flensburg
- man wehrt sich besser schon gegen den ersten als gegen den letzten Punkt
- wir helfen bei drohenden Fahrverboten
- unser Team ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen spezialisiert - und das sei mehr als 15 Jahren
- wir haben bereits mehr als zehntausend Bußgeldverfahren erfolgreich durchgeführt- und verfügen über viel Erfahrung
- wir kennen alle Messverfahren und deren Schwachstellen
Die häufigsten Verstöße
Der nachfolgende alphabetisch sortierte Auszug aus dem Bußgeld- und Punktekatalog bis zum Inkrafttreten der StVO Novelle (Datum steht noch nicht fest) ist als Service für den interessierten Verkehrsteilnehmer gedacht. Er dient als Information über besonders häufige Verstöße und die daraus resultierenden Folgen für den Fahrer wie:
-
Bußgeld,
-
Geldstrafe,
-
Punkte in Flensburg und
-
Fahrverbot.
Es handelt sich hier nicht um den amtlichen Text. Es wird daher keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Informationsangebotes ist ausgeschlossen.
Abbiegen
Ahndung von Verhaltensfehlern beim Abbiegen:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet
|
70
|
1
|
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet
|
70
|
1
|
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet
|
80
|
1
|
Abstand
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h. Die mit (*) gekennzeichneten Angaben treffen zu, wenn die gemessene Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt:
Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als... |
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
5/10 des halben Tachowertes
|
75
|
1
|
|
4/10 des halben Tachowertes
|
100
|
1
|
|
3/10 des halben Tachowertes
|
160
|
2
|
1*
|
2/10 des halben Tachowertes
|
240
|
2
|
2*
|
1/10 des halben Tachowertes
|
320
|
2
|
3*
|
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h:
Tatbestand
Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug betrug weniger als... |
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
5/10 des halben Tachowertes
|
100
|
1
|
|
4/10 des halben Tachowertes
|
180
|
1
|
|
3/10 des halben Tachowertes
|
240
|
2
|
1
|
2/10 des halben Tachowertes
|
320
|
2
|
2
|
1/10 des halben Tachowertes
|
400
|
2
|
3
|
Alkohol
Die wichtigsten Strafen zum Thema Alkohol:
Alkoholgehalt im Blut [Promille]
|
Ohne Anzeichen von Fahrunsicherheit
|
Mit Anzeichen von Fahrunsicherheit
|
Verursachung eines Unfalls
|
ab 0,3 (Alkohol zeigt Wirkung)
|
|
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
|
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
|
ab 0,5 (Doppeltes Unfallrisiko)
|
2 Punkte
bis 1.500 EUR
bis 3 Monate Fahrverbot
|
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
|
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
|
ab 1,1 (über zehnfaches Unfallrisiko)
|
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
|
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
|
3 Punkte
Geld- oder Freiheitsstrafe
(bis 5 Jahre) Entzug der Fahrerlaubnis
|
Alkoholverbot für Fahranfänger
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
In der Probezeit nach § 2a StVG oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs alkoholische Getränke zu sich genommen oder die Fahrt unter der Wirkung eines solchen Getränks angetreten.
|
250
|
1
|
Autobahnen und Kraftfahrtstraßen
Die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt
|
75
|
1
|
|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen
|
130
|
1
|
|
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn
|
200
|
2
|
1
|
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt
|
75
|
1
|
|
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt
|
70
|
1
|
|
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder deren Versuch wird mit 7 Punkten im VZR, einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen bzw. fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Bahnübergänge
Fehlverhalten an Bahnübergängen:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet
|
80
|
1
|
|
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl sich ein Schienenfahrzeug näherte
|
80
|
1
|
|
Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht überquert, obwohl Blinklicht gelbe/rote Lichtzeichen gegeben wurden / die Schranken sich senkten / ein Bediensteter "Halt" gebot
|
240
|
2
|
1
|
Als anderer Verkehrsteilnehmer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert
|
350
|
1
|
|
Als Kraftfahrzeugführer bei geschlossener Schranke einen Bahnübergang überquert
|
700
|
2
|
3
|
Fahrerflucht / Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Punkteregelung bei Fahrerflucht:
Tatbestand
|
Punkte
|
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)
|
3
|
Sonstige Fälle der Fahrerflucht
|
3
|
Geschwindigkeit
Allgemeine Tatbestände zum Thema Geschwindigkeit:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Mit zu hoher, nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis)
|
100
|
1
|
Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht):
Übertretung [km/h]
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
bis 10
|
15
|
|
|
11-15
|
25
|
|
|
16-20
|
35
|
|
|
21-25
|
80
|
1
|
|
26-30
|
100
|
1
|
1*
|
31-40
|
160
|
2
|
1
|
41-50
|
200
|
2
|
1
|
51-60
|
280
|
2
|
2
|
61-70
|
480
|
2
|
3
|
über 70
|
680
|
2
|
3
|
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht):
Übertretung [km/h]
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
bis 10
|
10
|
|
|
11-15
|
20
|
|
|
16-20
|
30
|
|
|
21-25
|
70
|
1
|
|
26-30
|
80
|
1
|
1*
|
31-40
|
120
|
1
|
1*
|
41-50
|
160
|
2
|
1
|
51-60
|
240
|
2
|
1
|
61-70
|
440
|
2
|
2
|
über 70
|
600
|
2
|
3
|
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht):
Diese Bußgelder sollten ab dem Inkrafttreten der StVO Novelle 2020 gelten:
Übertretung [km/h]
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
bis 10
|
30
|
|
|
11-15
|
50
|
|
|
16-20
|
70
|
1
|
|
21-25
|
80
|
2
|
1
|
26-30
|
100
|
2
|
1 |
31-40
|
160
|
2
|
1
|
41-50
|
200
|
2
|
1
|
51-60
|
280
|
2
|
2
|
61-70
|
480
|
2
|
3
|
über 70
|
680
|
2
|
3
|
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw, andere Kfz bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht):
Diese Bußgelder sollten ab dem Inkrafttreten der StVO Novelle 2020 gelten:
Übertretung [km/h]
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
bis 10
|
20
|
|
|
11-15
|
40
|
|
|
16-20
|
60
|
1
|
|
21-25
|
70
|
1
|
|
26-30
|
80
|
2
|
1
|
31-40
|
120
|
2
|
1 |
41-50
|
160
|
2
|
1
|
51-60
|
240
|
2
|
1
|
61-70
|
440
|
2
|
2
|
über 70
|
600
|
2
|
3
|
Grünpfeil
Fehlverhalten beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten
|
70
|
1
|
Den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdetAusnahme: Fahrradverkehr auf Radwegfurten
|
100
|
1
|
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen behindert
|
100
|
1
|
Den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegfurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen gefährdet
|
150
|
1
|
Handy-Verbot
Rechtswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes (z.B. Handy) während der Fahrt:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
beim Führen eines Fahrzeuges
|
100
|
1
|
|
beim Führen eines Fahrzeuges mit Gefährdung
|
150
|
2
|
1
|
beim Führen eines Fahrzeuges mit Sachbeschädigung
|
200
|
2
|
1
|
als Radfahrer
|
55
|
|
Hauptuntersuchung
Lkw, Busse, andere Kfz, für die Sicherheitsüberprüfungen vorgesehen sind, zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt:
Tatbestand: Fristüberschreitung
|
Euro
|
Punkte
|
bis 2 Monate
|
15
|
|
2 bis 4 Monate
|
25
|
|
4 bis 8 Monate
|
60
|
1
|
mehr als 8 Monate
|
75
|
1
|
Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt:
Tatbestand: Fristüberschreitung
|
Euro
|
Punkte
|
2 bis 4 Monate
|
15
|
|
4 bis 8 Monate
|
25
|
|
mehr als 8 Monate
|
60
|
1
|
Rote Ampel
Rotlichtverstöße:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
Ampel bei "Rot" überfahren
|
90
|
1
|
|
Ampel bei "Rot" überfahren
|
|
|
|
mit Gefährdung
|
200
|
2
|
1
|
mit Sachbeschädigung
|
240
|
2
|
1
|
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren
|
200
|
2
|
1
|
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem "Rot" überfahren
|
|
|
|
mit Gefährdung
|
320
|
2
|
1
|
mit Sachbeschädigung
|
360
|
2
|
1
|
Überholen
Rechtswidriges Überholen:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Monat(e) Fahrverbot
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
|
30
|
|
|
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
- mit Sachbeschädigung |
35
|
|
|
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt
|
100
|
1
|
|
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt
|
80
|
1
|
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
|
100
|
1
|
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
- dabei Verkehrszeichen (VZ 276, 277) nicht beachtet oder - Fahrstreifenbegrenzung (VZ 295, 296) überquert oder überfahren oder - der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (VZ 297) nicht gefolgt |
150
|
1
|
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
|
|
|
|
mit Gefährdung
|
250
|
2
|
1
|
mit Sachbeschädigung
|
300
|
2
|
1
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
|
120
|
1
|
|
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug
|
|
|
|
mit Gefährdung
|
200
|
2
|
1
|
mit Sachbeschädigung
|
240
|
2
|
1
|
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet
|
80
|
1
|
|
Vorfahrt
Tatbestände für das Nichtbeachten der Vorfahrtsregeln:
Tatbestand
|
Euro
|
Punkte
|
Als Wartepflichtiger an eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren
|
10
|
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert
|
25
|
|
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet
|
100
|
1
|
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet
|
75
|
1
|