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Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar

Sie wurden erwischt?

Sie sind geblitzt worden? Sie haben z.B. das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet? Oder Sie sind auf der Autobahn versehentlich zu dicht aufgefahren? Oder die Polizei ist der Meinung, Sie hätten die Ladung nicht richtig gesichert? Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Autofahrern und Berufskraftfahrern spezialisiert, denn die Folgen einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein. Neben einer Geldbuße droht häufig die Eintragung von Punkten in Flensburg und ein Fahrverbot. Der Eindruck gegen einen Bußgeldbescheid sowieso nichts tun zu können, täuscht aber. In 5 bis 6 von 10 hier bearbeiteten Fällen geht das Bußgeldverfahren besser aus als zunächst angedroht. Es lohnt sich also in allen Bußgeldsachen auf unser hochspezialisiertes Team und unsere Erfahrung zu vertrauen und alle Bußgeldbescheide.

 

Sie haben schon einen Bußgeldbescheid erhalten?

Wurde mit Ihrem Auto ein Verkehrsverstoß begangen, so erhalten Sie von der zuständigen Bußgeldstelle in der Regel zunächst einen Anhörungsbogen zugeschickt, mit dem Sie die Gelegenheit erhalten, sich zu dem Vorfall zu äußern und ggf. den Fahrer namentlich zu benennen.

Mehr zum Thema "Anhörung" und Ihren Rechten erhalten Sie hier....

 

Da es sich bei der Anhörung aber um Ihr Recht (auf rechtliches Gehör) handelt, können Sie frei und folgenlos entscheiden, ob Sie von diesem Recht Gebrauch machen wollen oder nicht. Kurz gesagt handelt es sich bei der Anhörung um ein Recht nicht um eine Pflicht. Angaben zur Sache müssen - und sollten daher im Regelfall - nicht gemacht werden. Auch die durch ankreuzen bequem zu machende Angabe vom Aussage-/Zeugnisverweigerungsrecht  Gebrauch machen zu wollen, sollte nicht ausgefüllt werden.

 

Wird das Bußgeldverfahren nach der Anhörung nicht eingestellt (was so gut wie niemals geschieht), erhalten Sie als Betroffene(r) einen Bußgeldbescheid zugestellt. In diesem wird der zur Last gelegte Verkehrsverstoß benannt und mit einer Geldbuße, einem oder mehreren Punkten in Flensburg und evtl. einem Fahrverbot geahndet.

 

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft

Hiergegen können und sollten Sie sich unbedingt zur Wehr setzten.

Dies gilt bei jedem Verkehrsverstoß - wehren Sie sich gegen jeden und auch den ersten Punkt! Wenden Sie sich deshalb nach Erhalt eines Bußgeldbescheides unbedingt innerhalb der zweiwöchigen Einspruchsfrist an unseren auf das Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt für Verkehrsrecht.   Gegen den Bußgeldbescheid kann dann innerhalb von 2 Wochen nach Zugang, am besten in Absprache mit unserem Verkehrsanwalt, schriftlich bei der Bußgeldstelle Einspruch eingelegt werden.

 

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss aber innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung eingelegt worden sein und der Bußgeldbehörde vorliegen - andernfalls wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig und ist nur noch in Ausnahmefällen angreifbar. Der Einspruch muss (und sollte in der Regel) nicht begründet werden, insbesondere nicht von juristischen Laien. Eine Begründung sollte nur nach Rücksprache und Akteneinsicht durch unseren Verkehrsanwalt vorgenommen werden.

 

Als Zeitpunkt der Zustellung gilt – unabhängig vom Öffnen des Briefes – der auf dem gelben Briefumschlag vermerkte Tag des Einwurfs in den Briefkasten.  Aus Beweissicherungsgründen sollten Sie diesen gelben Briefumschlag deshalb unbedingt aufbewahren.

Nur wer die Einspruchsfrist unverschuldet (!) versäumt, z.B. weil er erst nach Ablauf der Frist aus dem Urlaub zurückkehrt, kann mit unverzüglich nach Kenntnis der Zustellung erfolgtem Antrag auf Wiedereinsetzung und gleichzeitigem Einspruch noch Erfolg haben. In solchen Fällen sollten Sie aber unbedingt sofort, d.h. noch am selben, spätestens am nächsten Tag, qualifizierte Hilfe unseres Verkehrsanwalts in Anspruch nehmen.

Nach einem rechtzeitigen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid gibt es dann verschiedene Möglichkeiten. Die Bußgeldstelle kann das Verfahren einstellen oder den Bußgeldbescheid aufheben. Eventuell werden weitere Ermittlungen angestellt. Meist kommt der Fall jedoch zur Überprüfung zum Gericht, dass über den Einspruch in einer Hauptverhandlung (evtl. mit Zeugen und Sachverständigen) entscheidet. Das Gericht kann den Betroffenen freistprechen, den Bußgeldbescheid bestätigen oder sogar eine höhere Geldbuße aussprechen als im Bußgeldbescheid.

 

Ohne einen kompetenten Beistand haben Sie in einem Bußgeldverfahren kaum eine Chance, sich erfolgreich zu verteidigen. Mit Argumenten, die aus Ihrer Sicht für Sie sprechen, können Sie ganz leicht aufs Glatteis geraten. Nur ein Verkehrsanwalt ist mit den komplizierten Verfahrensfragen gegenüber der Behörde und vor Gericht vertraut. Er kennt mögliche Fehlerquellen, z.B. bei Geschwindigkeitsmessverfahren, Rotlichtüberwachungen und Abstandsmessungen. Auch formale Fehler der Behörden, die Bescheide unwirksam machen, entgehen ihm nicht. Und ein Verkehrsanwalt kennt die Tricks, wie sich z.B. ein Führerscheinentzug noch vermeiden lässt. 

 

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bedeuten jährlich für mehrere 100.000 Autofahrer Ärger mit der Polizei und den Gerichten. Nicht selten ist in der zumindest zeitweise Verlustes der Fahrerlaubnis mit möglicherweise weit reichenden Folgen sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich für den Verkehrsteilnehmer zu befürchten. Nicht selten droht häufig der Verlust des Arbeitsplatzes. 

 

Verteidigen Sie sich gegen jeden Vorwurf

Egal, welches verkehrsrechtliche Problem Sie haben und welcher Vorwurf Ihnen gemacht wird, unser erfahrenes Team und unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht finden gemeinsam mit Ihnen für Sie die bestmögliche Lösung. Bundesweit!

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Ihre Vorteile

Die Zusammenarbeit mit unserem hochqualifizierten Team und unserer Beauftragung von Anfang an bietet Ihnen viele Vorteile:

  • 6 von 10 Bußgeldverfahren gehen besser aus als angedroht
  • wir ersparen Ihnen Punkte in Flensburg
  • man wehrt sich besser schon gegen den ersten als gegen den letzten Punkt
  • wir helfen bei drohenden Fahrverboten
  • unser Team ist auf die Verteidigung in Bußgeldsachen spezialisiert - und das sei mehr als 15 Jahren
  • wir haben bereits mehr als zehntausend Bußgeldverfahren erfolgreich durchgeführt- und verfügen über viel Erfahrung
  • wir kennen alle Messverfahren und deren Schwachstellen

 

 

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Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

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BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
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