• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

News Blog

2. Blitz-Marathon in NRW

Die Polizei hat heute am 03.07.2012 um 6 Uhr den zweiten Blitz-Marathon in NRW gestartet. Über 3000 Polizisten werden 24 Stunden lang an mehr als 3100 Gefahren- und von Bürgern benannten sog. "Wutstellen" mit Radarfallen die Geschwindigkeit überprüfen.

Bei der Auswahl der landesweiten Kontrollstellen konnten sich die Bürger und Bürgerinnen im Vorfeld des Blitz-Marathons beteiligen und Vorschläge einreichen. An der Aktion haben sich mehr als 15.000 Menschen beteiligt.

Im letzten Jahr wurden trotz der Ankündigungen in Presse und Rundfunk rund 17.000 Autofahrer geblitzt und 200 Fahrverbote verhängt.

Wo genau sich die Messstellen befinden, kann auf der Internetseite der Polizei genau nachgesehen werden:

http://www.24h-blitz-marathon.de/

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister

 

Versicherungsmethoden

Auf deutschen Straßen geschieht rund alle 13 Sekunden ein Autounfall, der polizeilich aufgenommen wird. Hinzu kommen diejenigen Unfälle bei denen die Beteiligten auf die Hinzuziehung der Polizei einvernehmlich verzichten. Es ist daher leicht zu erkennen, dass die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen für die Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe bedeuten.

Um die zu zahlenden Ersatzansprüche und damit die Versicherungsleistung möglichst gering zu halten, werden die Ansprüche des Geschädigten häufig unberechtigt von Seiten der Versicherungen gekürzt.

In der Mediathek des ZDF und bei Vox sind derzeit noch zwei Beiträge kostenlos abrufbar, die sich mit zum einen mit dem Zentralruf der Autoversicherer sowie der von der Versicherungsbranche ins Leben gerufenen Organisation carexpert befassen. Aus den Berichten geht hervor, dass die Versicherer keine Kosten und Mühen scheuen, um die Ansprüche der Geschädigten zu kürzen und damit ihre Versicherungsleistungen zu reduzieren.

Der Beitrag in der Sendung "auto mobil" auf Vox beginnt mit der Anmoderation bei ca. 0:25:55

http://www.voxnow.de/auto-mobil/thema-ua-von-miss-tuning-zur-geschaeftsfrau.php?film_id=66169&player=1&season=0

In der ZDF mediathek findet sich folgender Beitrag aus der Sendung "frontal21" über den Zentralruf der Autoversicherer:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer?setTime=2#/beitrag/video/1550376/Kritik-an-Zentralruf-der-Autoversicherer

Die Beiträge sind nur für eine bestimmte Zeit in den Mediatheken abrufbar.

Verzichten Sie im Falle eines Verkehrsunfalls daher nicht auf Ihre Rechte! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe! Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Versicherung des Gegners auch Ihre Anwaltskosten bezahlen.

Hinweis: Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

Unfallschäden mit Handykamera dokumentieren

Auf deutschen Straßen geschieht ca. alle 13 Sekunden ein polizeilich aufgenommener Unfall. Hinzu kommen diejenigen Unfälle, bei denen sich die Beteiligten einig scheinen und auf die Hinzuziehung der Polizei verzichten.

Damit es bei der Schadensregulierung keine Probleme gibt, sollten Sie die Unfallsituation und die Schäden penibel dokumentieren - zum Beispiel mit der Foto- und Kamerafunktion Ihres Handys.

Die Position der Fahrzeuge unmittelbar nach dem Unfall und die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen können mit der Handykamera festgehalten werden. Falls Bremsspuren vorhanden sind, sollten auch diese festgehalten werden. Bei der Aufnahme sollten Sie darauf achten, dass im Bild auch feste Bezugspunkte, wie z.B. eine Laterne, ein Gully Deckel, die Ampel, ein Verkehrsschild, Fahrbahnmarkierungen etc., im Bild mit festgehalten sind. Dies erleichtert später ggf. die Aufklärung, wo genau der Unfall passiert ist und wie die Fahrzeug zueinander gestanden haben. Auch vom Kennzeichen des Unfallgegners sollte ein Foto gemacht werden.

Sofern die Polizei nicht hinzugezogen wird ist unbedingt auf den Austausch von Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten und die Feststellung von Zeugen zu achten. Außerdem muss das Kennzeichen des Unfallgegners notiert werden. Schließlich sollte sich der Geschädigte auch nach der Versicherung des Unfallverursachers und dessen Versicherungsnummer erkundigen.

Sie haben Anspruch auf die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt.

Soweit Sie unschuldig am Unfall sind, muss Ihr Unfallgegner auch die Anwaltskosten bezahlen.

Bitte bedenken Sie, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar werden. Die gegnerische Versicherung handelt stets nur nach ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen und verritt nicht die Interessen des Geschädigten. Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

Hinweis: Der Text dient ausschließlich der allgemeinen Information und kann eine Rechtsberatung im konkreten Fall nicht ersetzen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts wird ausgeschlossen. Alle Angaben daher ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister

Herzlich Willkommen!

Wir freuen uns über unseren neuen Follower bei Twitter: @TBlaufelder, @ischmerzensgeld, @WirFolgen, @Buch_Magazin, @virtualmedia, @vivist1, @LokalerAnwalt, @freiraumSoest, @@buchtrend, @StarsofPaid4, @anwaltseminare, @KHBoppel, @OutofyourBox_DE, @XPaul86, @Seminar_Info

Unsere Teilnahme am 1. Essener Firmenlauf vom 09.06.2011

Essen - Am 09.06.2011 fand der erste Essener Firmenlauf statt und aus unserer Kanzlei ging ein Team von insgesamt sieben Läufern und Läuferinnen an den Start.

An dem von Laufsport Bunert und den Hauptsponsoren RWE und WAZ Mediengruppe organisierten Lauf nahmen etwas mehr als 3.900 geübte und ungeübte Laufwillige teil. Die 5,25 km lange Strecke führte von der Huyssenallee in Höhe des Alto-Theaters über die Rüttenscheider Str. und die Ursulastr. zurück bis zum Giradethaus und von dort in den Gruga-Park. Der Zieleinlauf war an der Orangerie.

Da die Veranstalter sehr zufrieden waren, wird es 2012 sicherlich den 2. Essener Firmenlauf geben, an dem unser Team ganz bestimmt wieder teilnehmen wird.

In der Teamwertung (gewertet wurden die drei schnellsten Teammitglieder) haben wir übrigens Platz 130 von 644 erreicht

 Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen eine rechtliche Beratung?
Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

Follow us on: