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Private Krankenversicherung

Millionen Beitragserhöhungen unwirksam

Millionen Versicherte erhalten regelmäßig unliebsame Post von ihrer privaten Krankenversicherung: die jährliche Beitragserhöhung. Viele Gerichte und inzwischen auch der Bundesgerichtshof (BGH) haben aber entschieden, dass viele Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre unwirksam sind. Versicherte können daher die Prämienerhöhungen zurück verlangen. Wir helfen Ihnen dabei zu viel gezahlte Versicherungsbeiträge zurückbekommen.

 

Beitragserhöhung gerichtlich überprüfbar

Wenn Ihre private Krankenversicherung die Beiträge erhöht hat, kann die Erhöhung gerichtlich überprüft werden. Rechtswidrige Erhöhungen können dann zuzüglich Zinsen zurückgefordert werden. Bereits 2018 hatte der BGH entschieden, dass eine von der Versicherung angegebene Begründung für die Prämienerhöhung gerichtlich überprüft werden kann. Der Zeitraum in dem die Beitragserhöhungen überprüft werden können, beträgt mindestens 3, evtl. sogar 10 Jahre.

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Versicherungsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Wann ist eine Beitragserhöhung unwirksam?

Antwort: Bei nicht ausreichende Begründung

Nach § 203 Abs. 5 VVG wird eine Beitragserhöhung nur dann wirksam, wenn sie auch ausführlich vom Versicherer begründet wird.

 

 § 203 Abs. 5 VVG

„Die Neufestsetzung der Prämie und die Änderungen nach den Absätzen 2 und 3 werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Änderungen und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.

 

Der BGH hat in diesem Zusammenhang jedoch entschieden, dass viele der meist standardmäßig verwendeten „Begründungen“ der Versicherungen zu kurz und nichtssagend und daher nicht ausreichend sind. In der Folge sind viele Beitragserhöhungen der letzten Jahre unwirksam.

 

Antwort: Der gesetzliche Schwellenwert wird nicht erreicht

Die Versicherer dürfen die Beiträge nach dem Versicherungsvertragsgesetz und dem Versicherungsaufsichtsgesetzt erst erhöhen, wenn die Krankheitskosten um mehr als 10% über den kalkulierten Ausgaben liegen. Bei der kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeit muss ein Schwellenwert von 5% überschritten sein (§§ 203 Abs. 3 VVG, 155 Abs. 3 VAG). 

 

Jetzt Geld zurückfordern!

Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch Ihre Prämienerhöhungen unwirksam sind. Die mögliche Rückerstattung umfasst die komplette Summe der zu viel gezahlten Beiträge zzgl. Zinsen mindestens für die letzten 3 Jahre, evtl. sogar bis zu 10 Jahre. Hier können schnell mehrere tausend Euro zusammenkommen.

 

Wie wir Ihnen helfen können

Wenn auch Ihre private Krankenversicherung in den letzten Jahren regelmäßig die Beiträge erhöht hat, prüfen wir für Sie, ob die Erhöhungen rechtswidrig waren und Sie Ihr Geld zurückverlangen können.

  1. Lassen Sie uns die Beitragserhöhungsschreiben zukommen
  2. Wir prüfen die Wirksamkeit der Beitragserhöhungen
  3. Wir stellen kostenfrei eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung
  4. Wir fordern zu viel gezahlte Beiträge zurück
  5. Falls nötig setzten wir Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch

 

 

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Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

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