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News Blog

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Unsere Teilnahme am 51. Verkehrsgerichtstag in Goslar 2013

Goslar/Essen – Vom 23. bis 25. Januar 2013 fand in Goslar der 51. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. Rund 2.000 Fachleute diskutierten in verschiedenen Arbeitskreisen über aktuelle Probleme im Verkehrsrecht.

Bei der Veranstaltung ging es in den jeweiligen Arbeitskreisen u.a. um eine Reform der Fahrausbildung und darum, ob Fahranfänger künftig in den ersten Monaten nach Bestehen der Führerscheinprüfung ein Sicherheitstraining absolvieren sollen. Noch mehr Fahrschüler als bislang sollen ihren Führerschein bereits mit 17 Jahren machen können. Die Experten waren sich darüber einig, dass das begleitete Fahren ab 17 Jahren die Sicherheit junger Fahrer fördert und so auch der Vermeidung von Unfällen dient.

Ferner wurde über das Thema Aggression im Straßenverkehr diskutiert. Nach Ansicht der Experten soll vor allem eine verstärkte Verkehrsüberwachung dazu beitragen gegen Raser und Drängler vorzugehen. Die Täter müssten öfter aufgespürt und zur Rechenschaft gezogen werden.

Diskutiert wurde auch über die Einhaltung von Tempolimits sowie über tatsächliche und rechtliche Probleme bei der Geschwindigkeitsmessung. Nahezu einhellige Meinung unter den Teilnehmern aus Anwaltschaft, Justiz, Verwaltung, Ministerien, Automobilclubs und Versicherungswirtschaft war, dass Verteidigern und Sachverständigen umfassende Akteneinsicht gewährt und die Bedienungsanleitung des jeweiligen Messgerätes zur Überprüfung des Messergebnisses zur Verfügung gestellt werden muss. Auf der Tagesordnung stand ferner das von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) angekündigte neue Punktesystem für Verkehrssünder, ein fairer Schadenersatz für dauerhaft geschädigte Verkehrsopfer und das Schadensmanagement der Rechtsschutzversicherungen.

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2013 Rechtsanwalt Jörg Bister

Kürzungen durch Versicherungen

Auf deutschen Straßen geschieht rund alle 13 Sekunden ein Autounfall, der polizeilich aufgenommen wird. Hinzu kommen diejenigen Unfälle bei denen die Beteiligten auf die Hinzuziehung der Polizei einvernehmlich verzichten.

Es ist daher leicht zu erkennen, dass die Abwicklung und Regulierung von Verkehrsunfällen für die Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe bedeuten.

Um die zu zahlenden Ersatzansprüche und damit die Versicherungsleistung möglichst gering zu halten, werden die Ansprüche des Geschädigten häufig unberechtigt von Seiten der Versicherungen gekürzt.

In der Mediathek der ARD ist derzeit ein Beitrag aus der Sendung “Plusminus” kostenlos abrufbar, der sich mit der erneut verdeutlicht, wie Versicherungen auf Kosten Unfallgeschädigter Geld verdienen und Versicherungsleistungen kürzen.

http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/432744_plusminus/11422112_autounfall-schaeden-kleingerechnet

Hinweis: Der Beitrag ist nur für eine bestimmte Zeit in der Mediathek abrufbar.

 

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Ergebnis des 2. Blitz-Marathons in NRW

Das Ergebnis des 2. Blitz-Marathons in NRW ist nunemehr bekannt. Trotz der Ankündigung in Presse und Rundfunk fuhren einige zu schnell.

Die Polizei kontrollierte landesweit rund 645.000 Verkehrsteilnehmer an insgesamt 3.142 Messstellen. Trotz der Ankündigung des Blitz-Marathons fuhren über 22.000 zu schnell. Das sind rund drei Prozent der gemessenen Fahrzeuge. Beim ersten Blitz-Marathon waren es vier Prozent. An anderen Tagen sind durchschnittlich acht Prozent der gemessenen Autos zu schnell.

„Die Polizisten stellten landesweit fest, dass die Autofahrer sich an die Regeln gehalten haben und langsamer gefahren sind. Das ist ein Lerneffekt. Genau den wollen wir erreichen.“

167 Autofahrern droht ein Fahrverbot, vier von ihnen mussten den Führerschein an Ort und Stelle abgeben. 27 Autofahrer waren alkoholisiert oder standen unter Drogeneinfluss. 440 hatten sich nicht angegurtet.

Der schnellste Raser auf der Autobahn wurde im Bereich Münster gemessen. Statt der erlaubten 80 km/h fuhr er 187 km/h. Als Strafe erwarten ihn 680 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und vier Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Eine ähnliche hohe Strafe erwartet einen Autofahrer, der in Köln außerorts mit 177 km/h geblitzt wurde. Erlaubt sind an dieser Stelle 100 km/h. In Bielefeld fuhr ein Autofahrer in der Stadt 121 km/h. Zulässig sind dort 50 km/h. Auch diese Raser wird demnächst drei Monate auf seinen Führerschein verzichten müssen. In einer 30er-Zone in Duisburg wurde ein Autofahrer mit 69 km/h gemessen.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht in Ihrer Nähe!

v.i.S.d.P. Rechtsanwalt Jörg Bister © 2012 Rechtsanwalt Jörg Bister

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