• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Schweigen ist Gold

 

Keine Aussage bis zur Akteneinsicht

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, haben Sie das Recht, vor der Vernehmung einen Verteidiger zu befragen. Sie sollten grundsätzlich davon absehen, bei der Polizei Angaben zu dem erhobenen Vorwurf zu machen - weder als Beschuldigter noch als Zeuge. Sollten Sie von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen worden seien, so sollten Sie diesen Termin nicht wahrnehmen.

Ob Sie Ihr Nichterscheinen gegenüber der Polizei ankündigen, ist allein eine Frage der Höflichkeit. Aussagen müssen Sie als Beschuldigter in keinem Fall machen.

Meistens ist es die beste Entscheidung, wenn Sie als Beschuldigter zu dem erhobenen Vorwurf schweigen. Aus dem Schweigen dürfen weder im Bußgeld- noch im Strafverfahren für Sie nachteilige Schlüsse gezogen werden. Nur wenn Sie sich zu Teilen des Vorwurfs äußern, kann das Schweigen zu den übrigen Fragen unter Umständen gegen Sie verwendet werden. Das Schweigerecht stellt ein Kernstück jeder Verteidigung dar.

Wenn die Polizei Sie anhält oder auf die Wache mitnimmt: Versuchen Sie nicht, sich zu verteidigen. Sie sollten von der ersten Minute an von Ihrem Recht Gebrauch machen, vollumfänglich zu schweigen.

Ohne konkrete Beschreibung des Fahrers zur Tatzeit wird es der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht kaum gelingen, den Fahrer als Täter ausfindig zu machen. Dies gilt insbesondere bei sogenannten Kennzeichenanzeigen. Mit der Angabe das Auto ausschließlich alleine zu nutzen und/oder zur Tatzeit gefahren zu haben, kann Sie den Führerschein kosten.

Erliegen Sie nicht dem Irrtum Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht hätten schon Verständnis für Ihre Lage, wenn Sie diese nur richtig schildern könnten. Ihr Bedürfnis sich meschlich erklären zu wollen, wird Ihre Situation aus juristischer Sicht keinesfalls besser machen. Hoffen Sie nicht, dass die Polizei aufgrund Ihrer sympathischen und gutbürgerlichen Ausstralung das Verfahren fallen lässt. Hierzu ist die Polizei nicht berechtigt, denn der Polizist würde sich wegen Strafvereitlung im Amt selbst strafbar machen.

Ein vollumfängliches Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht steht auch den Angehörigen des Betroffenen zu. Auch diese sollten sich zur Sache nicht äußern und von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.

Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird das Verfahren von der Polizei an die zuständige Staatsaanwaltschaft abgegeben. Als Ihre Verteidiger haben wir die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen und uns über den Stand des Verfahrens zu informieren. Nach Akteneinsicht werden wir die Angelegenheit mit Ihnen besprechen und eine Weichenstellung für die Verteidigung vornehmen.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Verteidigung!

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
    image Dr. Grass ***** Google Bewertung
  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister u 100% weiterempfehlen."
    image Jani Brinkmann ***** Google Bewertung
  • "Aus einer für mich ausweglosen Situation (Stadtverkehr angeblich mit 95 geblitzt worden) erzielte Herr Bister einen Freispruch. D. h. kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Strafgeld. Unglaubliche Leistung. Herzlichen Dank. Sehr zu empfehlen."
    image Rosita Neumann ***** Google Bewertung
  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
    image Peter Kosel ***** Google Bewertung
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9

Jetzt Unfall melden oder gegen Bußgeld vorgehen

  • Verkehrsunfall melden

    Sie haben einen Verkehrsunfall erlitten. Wir helfen Ihnen ohne langes Warten auf einen Besprechungstermin schnell weiter. Hier können Sie uns Read More
  • Bußgeld melden

    Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten. Dann können Sie uns hier Ihren Fall zunächst kostenlos und unverbindlich melden. Read More
  • 1

 Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen eine rechtliche Beratung?
Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

Follow us on: