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Werkstatt / Reparatur

 

Reparatur nach Verkehrsunfall

Nach einem Verkehsunfall können Sie als Eigentümer des verunfallten Fahrzeuges grundsätzlich selber entscheiden, ob, wie und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann Ihnen grundsätzlich nicht vorschreiben, wie Sie mit Ihrem Fahrzeug verfahren sollen.

In Autohäusern und Werkstätten gehören Unfallschäden zwar zum täglichen Geschäft. Beim Thema "Unfallschäden an Kundenfahrzeugen und deren Abwicklung mit der Versicherung" sollten Sie jedoch auf den Rat eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht hören. Andernfalls drohen Ihnen unter Umständen finanzielle Einbußen. Die Mitarbeiter der Werkstatt verstehen sich sicherlich hervorragend auf das Reparieren von Fahrzeugen - nicht aber auf die juristische Abwicklung von Schadensersatzansprüchen.

Welche Ansprüche Ihnen insgesamt gegen die gegnerische Versicherung zustehen, erfahren Sie nur von einem versierten Verkehrsanwalt. Wir helfen Ihnen gerne durch den Paragrafen-Dschungel und zeigen Ihnen auf, welche Ansprüche Ihnen insgesamt zustehen.

Nicht selten werden Werkstätten und Autohäuser von großen Haftpflichtversicherungen dazu angehalten und mit finanziellen Vorteilen dazu ermutigt, dem unfallgeschädigten Kunden zu empfehlen, unabhängige Sachverständige und Rechtsanwälte nicht einzuschalten.

Mehr zum Thema Verkehrsunfall finden Sie hier...

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

Das sagen unsere Kunden

  • "Eine sehr freundliche und kompetente telefonische Beratung von Hr. Bister. Empfehle ich gerne weiter! Dr. Grass"
    image Dr. Grass ***** Google Bewertung
  • "Ein hervorragender Anwalt! Kompetent, schnell und ausgesprochen professionell. Ich kann Herrn Bister u 100% weiterempfehlen."
    image Jani Brinkmann ***** Google Bewertung
  • "Aus einer für mich ausweglosen Situation (Stadtverkehr angeblich mit 95 geblitzt worden) erzielte Herr Bister einen Freispruch. D. h. kein Fahrverbot, keine Punkte, kein Strafgeld. Unglaubliche Leistung. Herzlichen Dank. Sehr zu empfehlen."
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  • "Bei Jörg Bister sind wir als Fuhrparkmanager bestens aufgehoben. Wir bekommen absolute Topleistungen die auf einem hervorragenden Know How basieren."
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Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

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Telefon: 0201 79 20 55
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