Werkstatt / Reparatur
Reparatur nach Verkehrsunfall
Nach einem Verkehsunfall können Sie als Eigentümer des verunfallten Fahrzeuges grundsätzlich selber entscheiden, ob, wie und wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann Ihnen grundsätzlich nicht vorschreiben, wie Sie mit Ihrem Fahrzeug verfahren sollen.
In Autohäusern und Werkstätten gehören Unfallschäden zwar zum täglichen Geschäft. Beim Thema "Unfallschäden an Kundenfahrzeugen und deren Abwicklung mit der Versicherung" sollten Sie jedoch auf den Rat eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht hören. Andernfalls drohen Ihnen unter Umständen finanzielle Einbußen. Die Mitarbeiter der Werkstatt verstehen sich sicherlich hervorragend auf das Reparieren von Fahrzeugen - nicht aber auf die juristische Abwicklung von Schadensersatzansprüchen.
Welche Ansprüche Ihnen insgesamt gegen die gegnerische Versicherung zustehen, erfahren Sie nur von einem versierten Verkehrsanwalt. Wir helfen Ihnen gerne durch den Paragrafen-Dschungel und zeigen Ihnen auf, welche Ansprüche Ihnen insgesamt zustehen.
Nicht selten werden Werkstätten und Autohäuser von großen Haftpflichtversicherungen dazu angehalten und mit finanziellen Vorteilen dazu ermutigt, dem unfallgeschädigten Kunden zu empfehlen, unabhängige Sachverständige und Rechtsanwälte nicht einzuschalten.
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Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
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