Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar

Gibt es eine Winterreifenpflicht?

Eine generelle Winterreifenpflicht besteht in Deutschland nicht. Es ist gesetzlich auch keine fester Zeitraum vorgeschrieben, in dem Winterreifen genutzt werden müssen. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (von O bis O), dient lediglich der Orientierung; einen rechtlichen Hintergrund und eine rechtliche Relevanz hat dieser Merksatz nicht. In § 2 StVO ist lediglich eine sog. situative Winterreifenpflicht vorgesehen. Danach darf ein Kraftfahrzeug nur dann bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte gefahren werden, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind. Wer sein Fahrzeug bei solchen Bedingungen nicht bewegt, muss auch keine Winterreifen aufziehen.

 

§ 2 StVO

(3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

 

Wie erkenne ich einen Winterreifen?

Einen Winterreifen oder Ganzjahresreifen erkennt man an dem sog. „Alpine-Symbol“: . Es stellt ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit einer Schneeflocke dar. Die Kennzeichnung „M+S“ allein reicht grundsätzlich nicht mehr aus. Eine Ausnahme gilt insoweit nur für „M+S“-Reifen, die bis zum 31.12.2017 hergestellt wurden. Diese dürfen noch bis zum 30.09.2024 genutzt und gefahren werden. Schneeketten sind keine Alternative zu Winterreifen, denn sie dürfen nur bei geschlossener Schneedecke auf der Fahrbahn aufgezogen und genutzt werden.

 

§ 36 StVZO

(4) Reifen für winterliche Wetterverhältnisse sind Luftreifen im Sinne des Absatzes 2,

1. durch deren Laufflächenprofil, Laufflächenmischung oder Bauart vor allem die Fahreigenschaften bei Schnee gegenüber normalen Reifen hinsichtlich ihrer Eigenschaft beim Anfahren, bei der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung und beim Abbremsen des Fahrzeugs verbessert werden, und

2. die mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) nach der Regelung Nr. 117 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen und der Haftung auf nassen Oberflächen und/oder des Rollwiderstandes (ABl. L 218 vom 12.8.2016, S. 1) gekennzeichnet sind.

 

Welche Strafe droht?

Bei einem Verstoß gegen die situative Winterreifenpflicht droht dem Fahrer ein Bußgeld von 60 € und die Eintragung von einem Punkt in Flensburg. Wird zusätzlich ein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, so droht dem Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 80 € sowie die Eintragung von einem Punkt in Flensburg. Der Halter riskiert ein Bußgeld in Höhe von 75 € und die Eintragung von einem Punkt in Flensburg.

 

Was passiert bei einem Unfall?

Werden Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit aufgezogenen Sommerreifen in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann es zu Schwierigkeiten mit der Versicherung kommen. Es kann sein, dass die Leistungen aus der Kaskoversicherung wegen des Vorwurfs grober Fahrlässigkeit gekürzt werden. Auch bei der Haftpflichtversicherung kann es zu Regulierungsschwierigkeiten kommen, da Sie sich möglicherweise ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.

 

Mindestprofiltiefe?

Die in § 36 Abs. 3 StVZO gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt für Kraftfahrzeuge und Anhänger 1,6 mm. Aus Sicherheitsgründen wird jedoch im Regelfall eine Profiltiefe von mindestens 3 bis 4 mm empfohlen.

 

§ 36 StVZO

(3) […] Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

 

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