Führerschein / MPU

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

In vielen Fällen (z.B. bei Entziehung wegen Trunkenheit, Drogen oder Punkten usw.) muss der Betroffene, um seine Eignung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde nachzuweisen, zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz MPU) bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung absolvieren. Durch die MPU soll festgestellt werden, ob der Betroffene wieder geeignet ist, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr sicher und ohne Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer zu führen.

Die MPU beurteilt also die Fahreignung des Antragstellers. Im Volksmund wird die MPU auch häufig mit dem gleichsam herabsetzenden wie unzutreffenden Begriff „Idiotentest" belegt. Die korrekte gesetzliche Bezeichnung lautet „Begutachtung der Fahreignung" bzw. "Begutachtungsstelle für Fahreignung".

Bereits seit 1954 gibt es die MPU in Deutschland. Sie stellt eine Prognose zur Verkehrsbewährung des Antragstellers und dient als Hilfe für die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung über die Entziehung und Wieder- bzw. Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Bei Führerschein- und Fahrerlaubnisangelegenheiten und insbesonder in Fällen, in denen eine Entziehung der Fahrerlaubnisdroht oder bereits ausgesprochen wurde, unterstützen wir Sie gezielt im schwierigen und sensiblen Umgang mit Behörden, Gerichten und Sachverständigen und MPU-Begutachtungsstellen. Lassen Sie sich durch diese - mitunter existenziellen - Rechtsfolgen, aber auch die Schwierigkeit und die Komplexität der Materie des Führerscheinrechts nicht verunsichern. Die umfangreichen Fragen des straßenverkehrsrechtlichen Führerscheinrechts, in dem nicht nur die Fragen der jeweiligen zugrunde liegenden Verkehrsordnungswidrigkeit, sondern auch und vor allem technische und verfahrensrechtliche Probleme zu lösen sind, lassen sich nicht alleine bewältigen. Deshalb bedienen Sie sich der Hilfe eines kompetenten Verkehrsrechtsanwalts und Fachanwalts für Verkehrsrecht. 

Die MPU besteht, wie der Begriff schon besagt, im Wesentlichen aus zwei Teilen: dem medizinischen und dem psychologischen Teil. 

Im medizinischen Teil wird auf verkehrsrechtlich relevante Erkrankungen sowie Alkohol- oder Drogenmissbrauch bzw. -abhängigkeit geprüft. Dazu führt der Arzt ein Gespräch über die medizinische Vorgeschichte, eine körperliche Untersuchung sowie gegebenenfalls labormedizinische Verfahren (z.B. Blutabnahme, Urin-Drogenscreening) durch. Häufig geht es darum, einen angegebenen vollständigen Verzicht auf Alkohol oder Drogen verkehrsmedizinisch zu belegen. Hierfür werden Drogenscreenings (Haar- oder Urinanalysen), mit denen sich Spuren früheren Konsums teilweise noch nach Monaten nachweisen lassen, und Alkoholscreenings (Leberwerte, oft auch EtG und CDT) eingesetzt. Ferner wird mit einem standardisierten Reaktionstest am Computer die körperliche Leistungsfähigkeit (Reaktionsfähigkeit, Konzentration und Aufmerksamkeit) getestet. Die Anzahl und Art der durchgeführten Tests (Wahrnehmungs- und Reaktionsleistung, Belastbarkeit, Aufmerksamkeit) variieren nach der jeweiligen Untersuchungsfragestellung. Entsprechen die Testergebnisse nicht den Anforderungen, kann eine Überprüfung der Kompensationsfähigkeit im praktischen Fahrverhalten (Fahrverhaltensbeobachtung) empfohlen werden.

Im psychologischen Gespräch geht es um die Einsicht des früheren Fehlverhaltens, die persönlichen Ursachen dafür, Konsequenzen für das aktuelle Verhalten und Vorsätze und Verhalten für die Zukunft, die eine erneute Verkehrsauffälligkeit zuverlässig verhindern. Dabei muss das zukünftig geplante Verhalten in der Regel seit mindestens sechs Monaten stabil gelebt werden. Das Gespräch muss für das Gutachten aufgezeichnet werden (dies erfolgt häufig am Computer). Untersuchungsstellen sollten dem Kunden die Möglichkeit bieten, die Aufzeichnungen gegenzulesen, um Missverständnisse zu vermeiden.

Bei allen Fragen rund um das Thema Entziehung der Fahrerlaubnis, MPU, Wiedererteilung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

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