Häufige Verkehrsstraftaten
Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden wird in der Regel eine Verkehrsunfallanzeige gegen den Unfallverursacher gefertigt. Ein Großteil der Verfahren wegen des Vorwurfes der fahrlässigen Körperverletzung resultiert aus Verkehrsunfällen.
Sofern nach dem Unfall die Polizei hinzugezogen wurde, machen Sie dieser gegenüber bitte keine Angaben.
Die Verfolgung von fahrlässigen Körperverletzungen erfolgt grundsätzlich nur auf Strafantrag des Verletzten, wenn nicht die Staatsanwaltschaft das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung bejaht.
Teilweise wird das Strafverfahren auch unter Abgabe der Angelegenheit an die zuständie Bußgeldstelle eingestellt.
Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
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