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Soforthilfe vom Fachanwalt

Fuhrparkrecht

Eines Ihrer Firmenfahrzeuge ist unverschuldet in einen Unfall verwickelt worden? Jetzt sollen Sie Schadenersatz geltend machen und müssen sich mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen? Ein Mitarbeiter ist mit dem Firmenfahrzeug geblitzt worden? Er hat z.B. das Tempolimit oder eine rote Ampel nicht richtig beachtet oder die Ladung nicht richtig gesichert? Setzen Sie im Schadenfall konsequent auf Ihre Rechte. Wir haben uns mit unserem Team auf die Sorgen und Nöte von Firmen mit Fuhrpark und deren fahrende Mitarbeiter spezialisiert, denn die Folgen eines Unfalls oder einer vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit können gravierend sein.

 

Wie wir Ihnen helfen können

Wir bewahren Sie vor Fehlern in allen Rechtsfragen rund um Ihren Fuhrpark. Im Fuhrparkrecht ist von A wie Autounfall bis Z wie Zulassung alles bis ins kleinste Detail in vielen unterschiedlichen Gesetzten geregelt. Der gesamte Paragraphen-Jungle ist daher extrem komplex und schwer zu durchschauen. Zudem setzt sich das Fuhrparkrecht aus vielen verschiedenen Rechtsbereichen (wie z.B. Kaufrecht, Leasingrecht, Schadensersatzrecht, Bußgeldrecht, Strafrecht, Handelsrecht, etc.) zusammen. Nur wer sich mit dieser Spezialmaterie (z.B. Ladungssicherung, Ruhezeiten, Halterhaftung, Delegation von Halterverantwortung, etc.) tagtäglich auseinandersetzt, verfügt über den nötigen Überblick. Rechtsrat gibt es an vielen Stellen - Kompetenz nicht.

 

Soforthilfe vom Anwalt

Wir helfen Ihnen gerne weiter! Das Expertenteam aus Verkehrsrechtsanwälten beantwortet Ihnen Ihre Fragen.
Rufen Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung einfach unter 0201 / 79 20 55 (Beratung bundesweit) an.

Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht! Nutzen Sie eine gute Vertretung.
Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 

Übersicht über die wichtigsten Bereiche/Themen

Wir haben für Sie hier die wichtigsten Themen im Fuhrparkrecht zusammengestellt. Erfahren Sie mehr über die verschiedenen Bereiche und unser Leistungsangebot im Fuhrparkrecht:

Unser Leistungsangebot im Fuhrparkrecht umfasst insbesondere:

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  • Die Aufgaben eines Fuhrparkleiters sind sehr umfangreich. Sie wollen wissen, wie wir kostenlos unterstützen können? Dann lesen Sie bitte hier
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  • Sie benötigen Hilfe bei der juristischen Betreuung des Fuhrparks, z.B. bei der wirksamen Delegation von Halterverantwortung? Dann lesen Sie bitte
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Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

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