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Kaskoschaden

 

Schaden am eigenen Fahrzeug

Kaskoschäden sind Schäden am eigenen Fahrzeug, die auf unterschiedliche Art entstanden sein können. Bei den Kaskoschäden gibt es die Unterscheidung zwischen Teilkasko- und Vollkaskoschäden. In der Teilkaskoversicherung werden Schäden ersetzt, die durch einen Brand oder eine Explosion, durch Naturgewalten (wie Sturm, Blitzeinschlag und Überschwemmung), durch Haarwild und/oder durch Marderbisse verursacht werden können. Ferner wird für Verkabelungsschäden, Glasschäden, Diebstahl und Raub Ersatz geleitstet.

Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus Vandalismusschäden und selbst verursachte Unfallschäden sowie Unfallschäden bei denen der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, zahlungsunfähig ist oder nicht haftbar gemacht werden kann. Die entsprechenden Ersatzleistungen sind im Einezlfall jedoch von Versicherung zu Versicherung individuell geregelt. Der Umfang der der Entschädigungsleistung ist in dem mit der Versicherung abgeschlossenen Versicherungsvertrag und den hierzu vereinbarten Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) geregelt.

Die Ihnen zustehenden Ansprüche werden erst durch kompetente anwaltliche Beratung sichtbar. Wenn die eigene Kaskoversicherung beispielsweise die Leistungspflicht ablehnt, weil der Versicherungsnehmer den Unfall grob fahrlässig verursacht haben soll, sollte schnell fachanwaltlicher Rat hinzugezogen werden, um evtl. bestehende Ersatzansprüche nicht durch Fristversäumnis zu gefährden.

Wenn man einen Unfall zum Teil mitverschuldet - also beiden Unfallbeteiligten eine Teilschuld trifft - besteht für den vollkaskoversicherten Geschädigten die Möglichkeit Schadensersatz teilweise bei der eigenen Kaskoversicherung und teilweise bei der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Hier ist für den Geschädigten das sogenannte "Quotenvorrecht" zu beachten. Danach erhält der Geschädigte bei der kombinierten Inanspruchnahme der eigenen Kaskoversicherung und der gegnerischen Versicherung deutlich höheren Ersatz, als wenn nur die eigene Kaskoversicherung oder nur die gegnerische Versicherung in Anspruch genommen wird.

Bitte beachten Sie, dass bei einem Mitverschulden häufig gegen Sie auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren oder Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Auch hiergegen sollten Sie sich zur Wehr setzen. Weitergehende Informationen zum Thema Bußgeldverfahren finden Sie hier.

Da die Berechnung der Schadensersatzansprüche nach dem Quotenvorrecht sehr kompliziert ist, empfiehlt es sich in jedem Fall, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn erst durch die kompetente anwaltliche Beratung werden die Schadensersatzansprüche sichtbar.

 

Unsere Leistungen

  • Wir übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit der Versicherung
  • Wir achten darauf, dass der Schaden vollumfänglich reguliert wird
  • Wir stehen an Ihrer Seite - die Versicherung (die den Schaden zahlen muss) nicht
  • Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um den Unfall
  • Wir schützen Sie davor, dass die Versicherung keine Schadenspositionen "vergisst"
  • Bei unverschuldeten Unfällen ist unsere Hilfe für Sie kostenlos - die Versicherung des Unfallgegners muss uns bezahlen

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!

 Soforthilfe vom Anwalt
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