• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

News Blog

Unser Motto lautet „Vorsprung durch Wissen“. Daher nehmen wir für unsere Mandanten regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil. Heute steht das Thema „Praxis der Ladungssicherung - Rechtliche und technische Besonderheiten“ auf dem Plan.

 

 Follow us on:

       

ZDF.de aus der Sendung "WISO" vom 12.10.2020

Die investigative WISO-Dokumentation entlarvt, wie Versicherungen bisweilen tricksen, um Ansprüche abzuwehren. Verbraucherschützer und Brancheninsider erklären, worauf Kunden achten sollten.

Abrufbar in der ZDF Mediathek bis zum 12.10.2022

Im Schadensfall haben Versicherer nicht das gleiche Interesse, wie der Geschädigte. Die Versicherung will Geld sparen <-> der Geschädigte möchte jedoch den erlittenen Schaden vollständig erstattet bekommen...

Diese Zwickmühle entsteht erst recht immer dann, wenn es sich bei der eintrittspflichtigen Versicherung die Kfz-Versicherung des Unfallgegners handelt. Deshalb ist es sinnvoll sich nach einem unverschuldeten Unfall IMMER an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu wenden und zwar von Anfang an. Die Kosten für den Anwalt muss beim unverschuldeten Unfall die Versicherung des Unfallverursachers übernehmen.

Probleme treten aber auch mit Versicherungen auf, bei denen man selbst versichert ist. Im Schadenfall lehnen Versicherer häufig die Leistung ab. Nicht selten werden angebliche Falschangaben bei Vertragsabschluss oder ein erhebliches Mitverschulden des Versicherungsnehmers eingewandt, um nicht leisten zu müssen. Bei Problemen mit der eigenen Versicherung hilft Ihnen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht weiter.

 

Follow us on:

       

Compliance im Fuhrpark – Was bedeutet das überhaupt?
Teil 2
 
Angesichts der Fülle der einschlägigen Gesetzte und Normen und der damit verbundenen Haftungsgefahren ist die Rechtsbefolgung und Einhaltung aller Regeln im Fuhrpark kein Selbstläufer und ohne eine geeignete Betriebsorganisation nicht zu bewerkstelligen. In einem Unternehmen mit Fuhrpark müssen daher Rahmenbedingungen und Prozesse geschaffen werden, die dafür sorgen, dass eine funktionierende Betriebsorganisation entsteht, die ein Höchstmaß an Sicherheit hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften gewährleistet.
 
Ausgangspunkt der Problematik im Fuhrparkmanagement sind u.a. die §§ 9, 30, 130 OWiG, § 14 StGB sowie je nach Gesellschaftsform §§ 91,93 AktG, § 43 GmbHG, etc. Kommt es zu Compliance Verstößen, also Gesetzesverstößen, drohen dem Unternehmen, der Unternehmensleitung und bei wirksamer Delegation dem Fuhrparkleiter neben drastischen Bußgeldern u.U. auch die Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sowie die Entziehung der eigenen Fahrerlaubnis.
 
Wichtig ist für die Geschäftsleitung eines Unternehmens, dass eine Betriebsorganisation implementiert wird, durch die Gesetzesverstöße möglichst verhindert werden. Hierzu zählen z.B. die Auswahl geeigneten Personals sowie die wirksame Delegation der Halterverantwortung.
 
 
 
Follow us on:

       

Compliance im Fuhrpark – Was bedeutet das überhaupt?
Teil 1
 
Eine klare, einheitliche Definition des Begriffes „Compliance“ existiert nicht. Eine Google Suche liefert ungefähr 767.000.000 (!) Ergebnisse. Der Begriff Compliance steht kurz gesagt für die Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien, Standards und Anforderungen. Compliance ist die in der Verantwortung des Vorstands liegende Organisation der Einhaltung von Gesetzten im geschäftlichen Verkehr im eigenen Unternehmen.
 
Bei der Frage, welche gesetzlichen Regeln und welche internen Richtlinien denn überhaupt zu befolgen sind, kommt es ganz entscheidend auf den jeweiligen geschäftlichen Bereich an, in dem man tätig ist. So sind im Rahmen der Compliance – also der Einhaltung und Befolgung von Regeln – im Krankenhaus selbstverständlich ganz andere Standards und Normen einzuhalten als z.B. im Baugewerbe. Auch bei der Fuhrparkorganisation gibt es solche unterschiedlichen Anforderungen, denn nicht jeder Fuhrpark ist in allen Anforderungen gleich. So macht es einen Unterschied, ob nur Pkw´s als Dienstwagen zu betreuen sind, oder ob der Fuhrpark auch oder ausschließlich aus gewerblich genutzten Lkw´s besteht.
 
Compliance im Fuhrpark bedeutet im Ergebnis also die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Regeln rund um das Thema „Nutzung von Kraftfahrzeugen“. Darüber hinaus bedeutet Compliance im Fuhrpark aber auch die Überwachung und Einhaltung unternehmensinterner Richtlinien und Vorgaben.
 
 
 
Follow us on:

       

Die Aufgaben eines Fuhrparkleiters (oder auch als Fuhrparkverantwortlicher, Flottenmanager, Fuhrparkmanager, Mobilitätsmanager, Fleetmanager, etc. bezeichnet) sind sehr vielfältig und erfordern ein nicht unerhebliches fachspezifisches Wissen.
 
Aufgaben, die einem Fuhrparkleiter zufallen sind u.a.
-          Verwaltung des Fuhrparks
-          Mobilitätsmanagement
-          Zuteilung der Fahrzeuge
-          Planung und Beauftragung der Wartung der Fahrzeuge
-          Beauftragung der Reparatur von Fahrzeugen
-          Überwachung der Versicherungen
-          Fahrzeuganschaffung durch Leasing
-          Fahrzeuganschaffung durch Kauf
-          Berücksichtigung von technischen Neuerungen
-          Überprüfung der Lenk- und Ruhezeiten
-          Strafzettelmanagement
-          Führerscheinkontrolle
-          Verwaltung der Poolfahrzeuge
-          Fahrerunterweisung
-          UVV-Prüfung für Fahrzeuge
-          Schichtplanung
-          Routenplanung
-          Ausarbeitung einer generellen Dienstwagenordnung
-          Ausarbeitung individueller Dienstwagenvereinbarungen
-          Prüfung und Austausch von Feuerlöschern in Fahrzeugen
 
Ein Fuhrparkleiter muss sich ferner mit Einkaufsstrategien, Finanzierungsmethoden, Ausschreibungen, dem Reporting und der Rechnungskontrolle beschäftigen und auseinandersetzen. Er muss sich mit den Fahrzeugen und mit der aktuellen sowie der zukünftigen Fahrzeugtechnik auskennen. Ferner sollte ein Fuhrparkleiter Erfahrung in den Bereichen Disposition sowie Verkehrssicherheit von Fahrzeugen haben und sich in diesem Zusammenhang mit der Ausstattung von Fahrzeugen, z.B. im Bereich der Ladungssicherung auskennen.
 
Schließlich benötigt der Fuhrparkleiter umfassende Kenntnisse im Bereich Halterhaftung und Delegation der Halterverantwortung.
 
 

Follow us on:

       

 

 Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen eine rechtliche Beratung?
Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

Follow us on: