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News Blog

Als Geschäftsführer und Verantwortlicher einer Fahrzeugflotte, muss man sich mit dem Thema Unfallschäden an den Pool- und Geschäftsfahrzeugen aus dem Fuhrpark befassen. Denn bundesweit ereignet sich ca. alle 13 Sekunden ein Unfall. Die Frage nach einem Unfall lautet daher nicht nur, wie und wann das betroffene Fahrzeug möglichst schnell und kostengünstig wieder einsatzbereit und verfügbar sein kann, sondern insbesondere auch, wie die entstandenen Schäden ohne finanzielle Einbußen bei der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden können. 
 
Wenn ein Fahrzeug aus Ihrem Fuhrpark in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, handeln Sie nicht auf eigene Faust - verschenken Sie kein Geld! Lassen Sie sich von Anfang an von unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten, um vollen Schadensersatz zu erhalten. Wir helfen Ihnen gerne, schnell und unbürokratisch, auch bei kleineren Bagatell- und Blechschäden.
 
Soweit eines Ihrer Fahrzeuge unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, muss die Versicherung des schuldigen Unfallgegners auch die Anwaltskosten bezahlen.
 
Ein gutes Flottenmanagement beinhaltet neben organisatorischen, technischen und kaufmännischen Fähigkeiten in großem Maße rechtliche Kompetenz. Vertrauen Sie daher in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Ihren Fuhrpark auf das Fachwissen unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht.

 

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Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

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BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
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