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News Blog

Die Corona Pandemie ist für viele Betriebe existenzbedrohend. Ob bei einer Corona/Covid19 bedingten Betriebsschließung eine bestehende Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallversicherung einspringen muss, kann für das Überleben eines Betriebes von entscheidender Bedeutung sein. Die Versicherungen mauern jedoch in dieser Situation und lehnen eine Leistungsverpflichtung ab. Viele Versicherer haben bereits abschreckende Informationen auf ihrer Webseite veröffentlicht. Im Ergebnis kommt es jedoch zum einen auf die Ausgestaltung des konkret abgeschlossenen Versicherungsvertrags an und zum anderen auf die Rechtsauslegung des im Streitfall zuständigen Gerichts.

Eine Ablehnung der Versicherung sollte man als Versicherungsnehmer nicht vorschnell akzeptieren und diese mit anwaltlicher Hilfe ggf. gerichtlich überprüfen lassen. Mit Urteil vom 19.02.2021 hat das Landgerichts Düsseldorf (40 O 53/20) z.B. eine Versicherung zur Zahlung von Versicherungsleistungen in Höhe von über 750.000,-- € verurteilt. In dem zu entscheidenden Fall waren mehrere Bars eines Gastronomen in der Düsseldorfer Altstadt für 30 Tage im ersten Corona-Lockdown 2020 geschlossen worden.

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