• 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

News Blog

Freisprechanlage + Handy in der Hand

In einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart mussten sich die Richter mit der Frage auseinandersetzen, ob ein verbotswidriges Benutzen vorliegt, wenn über die Freisprechanlage telefoniert und das Handy in der Hand gehalten wird.

Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nach Auffassung der Richter nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt.

OLG Stuttgart Beschluß vom 25.4.2016, 4 Ss 212/16

Hier können Sie die Enscheidung des Gerichts lesen.

 

 Soforthilfe vom Anwalt
Sie brauchen eine rechtliche Beratung?
Für eine kostenlose Ersteinschätzung rufen Sie uns einfach an:
0201 / 79 20 55 (bundesweit)

Über uns

Unser Team hat sich für Sie ausschließlich auf das Verkehrsrecht, Fuhrparkrecht, Versicherungsrecht und Reiserecht spezialisiert und das bereits seit 2005. Wir lieben gute Traditionen, z.B. Gewinnen!

Unser Motto lautet: Vorsprung durch Wissen

Kontakt

BISTER BRUNKE Rechtsanwälte PartGmbB
Rosastr. 42, 45130 Essen
Telefon: 0201 79 20 55
mail[at]bbp-essen.de

Sprechzeit
09:00 Uhr - 14:30 Uhr

 

Follow us on: