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Winterreifenpflicht

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nicht mit normale Reifen, sprich Sommerreifen gefahren werden, sondern nur mit Winterreifen, Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen, die typischerweise eine M+S-Kennzeichnung und/oder eine entsprechende Kennzeichnung mit dem „Three-Peak-Mountain-Snowflake“-Zeichen tragen.

Andernfalls riskiert man ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro sowie die Eintragung von 1 Punkt im Fahreignungsregister. Bei einer Behinderung des Verkehrs infolge falscher Bereifung erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro und 1 Punkt.

Kommt es wegen der Benutzung von Sommerreifen zum Unfall, kann dies zur Leistungskürzung in der Kaskoversicherung und zur Mithaftung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung führen.

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